Hans-Dieter Badstein
Hans-Dieter (auch Hans Dietrich) Badstein (1920–1944) wurde als Sohn von Hans und Wally Badstein in Leysin (Kanton Waadt, Schweiz) geboren. Er hatte zwei ältere Schwestern. Seine Mutter stammte aus Dresden und der Vater, ein Ingenieur, aus Hamburg. Spätestens als Schüler kam Hans-Dieter Badstein mit seiner Mutter nach Sachsen.
1932 schloss er sich zwar der Hitlerjugend an, bewegte sich jedoch auch in einem Kreis Jugendlicher, der mit der Deutschen Jungenschaft vom 1. November 1929 (dj.1.11) sympathisierte – einer Gruppierung der Bündischen Jugend, die sich 1929 von der Deutschen Freischar abgespalten hatte und 1935 verboten worden war. Die Jugendlichen gerieten ins Visier der sächsischen Ermittlungsbehörden geraten, weil sie durch ihre äußere Erscheinung und den Gebrauch von deren Liedern und Schriften den Verdacht erweckt hatten, sich über das Organisationsverbot der dj.1.11 hinwegzusetzen. Da Badstein eine Beteiligung an Veranstaltungen der Bündischen Jugend und damit eine bewusste Zuwiderhandlung gegen das Verbot jedoch nicht nachzuweisen war, stellte die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiberg das Verfahren gegen ihn ein.
1939 legte Hans-Dieter Badstein das Abitur an einem Dresdner Gymnasium ab. Zum Wintersemester 1940/41 nahm er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität) in Berlin auf. Doch bereits wenige Wochen später, am 14. November 1940, schloss die Universitätsleitung ihn wegen „pflichtwidrigen Verhaltens“ dauerhaft vom Besuch aller deutschen Hochschulen aus. Dem folgte Anfang März 1941 der Ausschluss „mit Schande“ auch aus dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund wegen „ehrloser, niedriger Gesinnung“. [1]Abschlussmeldung für die Warnkartei, Bundesarchiv, R 9361II/28660. Ein befreundeter Mitstudent wurde beschuldigt, sich gegenüber einer Schwester von Hans-Dieter Badstein als Italiener ausgegeben und einen Schuldschein für ein erhaltenes Darlehen mit einem fingierten Namen unterzeichnet zu haben. Welche Rolle Hans-Dieter Badstein bei dem Betrug konkret spielte, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Nach der Exmatrikulation zog Hans-Dieter Badstein zu seiner Mutter nach Pillnitz. Wie er seinen Lebensunterhalt verdiente, ist nicht sicher. In amtlichen Unterlagen wird sein Beruf mit Schauspieler angegeben, und in einem Antrag auf Aufnahme in die NSDAP vom Februar 1942, dem nicht stattgegeben wurde, erscheint Badstein als Rechtsberater der Deutschen Arbeitsfront.
Im Oktober 1942 eröffnete die Staatsanwaltschaft beim Dresdner Landgericht ein Vorverfahren gegen Badstein wegen des Verdachts, unbefugt Uniformen oder Berufskleidung getragen zu haben. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist nichts bekannt. Am 3. April 1944 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden ihn jedoch zum Tode, weil er durch „wehrkraftzersetzende Äußerungen gegenüber einem deutschfeindlichen Tschechen dem Feinde Vorschub geleistet“ habe. [2]Bundesarchiv, Mordregister II, Hans-Dieter Badstein. Da das Urteil nicht überliefert ist, kann über Ort und Zielrichtung seiner regimekritischen Äußerungen nichts Genaueres gesagt werden.
Am 10. Mai 1944 wurde der 23-jährige Hans-Dieter Badstein am Münchner Platz in Dresden hingerichtet und sechs Tage später auf dem Johannisfriedhof im Grabfeld 1F im Familiengrab bestattet. Wally Badstein hatte auf Antrag eine Freigabe des Leichnams ihres Sohnes von der Gestapo erhalten. Als sie selbst im September 1945 starb, wurde sie ihrem Wunsch entsprechend im selben Grab beerdigt, Grabstelleninhaberin wurde Hans-Dieter Badsteins Schwester Charlotte Möbius.
Im Juni 1968 nahm die Friedhofsverwaltung das zwischenzeitlich verwahrloste Grab auf Kosten des Rates des Bezirks Dresden in Pflege, nachdem Badstein als deutsches Hinrichtungsopfer identifiziert worden war, das vermeintlich den Nationalsozialismus aus politischen Gründen aktiv bekämpft hatte. Zunächst war beabsichtigt gewesen, seine Überreste auf den Ehrenhain für NS-Verfolgte auf dem Heidefriedhof zu überführen, doch sprach die Nachbeerdigung seiner Mutter dagegen. Das Grab von Hans-Dieter Badstein wird heute auf Kosten der Stadt Dresden als „Ehrengrab“ gepflegt.
Quellen (Auswahl):
- Bundesarchiv: Mordregister II, Hans-Dieter Badstein; ehem. BDC, WI/Badstein, Hans Dieter; R 9361 II/28660
- Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden: 11027 SG Freiberg, 1 Js/SG 1293/37; 11120, Nr. 1942, Nr. 891
- Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs: E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen; Bestattungsliste Hingerichtete und Häftlinge
- Stadtarchiv Dresden: Standesamt I/II, Erneuerte Sterberegister 1938-1945, Signatur 6.4.25–1.4.2-166, Registernummer Ern.7579
- Universitätsarchiv Humboldt-Universität zu Berlin: Matrikelbucheintrag, Matrikel-Nr. 12/5774; Studentenkarte; Universitäts-Rechtsrat, Nr. 3085, Strafliste 1925–1941, Bl. 2; Universitäts-Rechtsrat, Nr. 3087, Disziplinarsachen ab 1. Trim. 1940, Bl. 9
- US National Archives and Records Administration: Records of the National Socialist German Labor Party (NSDAP), Mikrofilm A3340, Hans-Dieter Badstein, 31.12.1920, Mitgliedsnummer 8977142
| Name | Hans-Dieter Badstein |
|---|---|
| Namensvarianten | Hans-Dietrich |
| Geschlecht | männlich |
| Nationalität | deutsch |
| Opfergruppe | Justizhäftling
Nicht anerkannt gemäß Gräbergesetz |
| Geburtsdatum | 31.12.1920 |
| Todesdatum | 10.05.1944 |
| Bestattungsdatum | 16.05.1944 |
| Friedhof | Johannisfriedhof |
| Grablage | Grabfeld 1F |
| Todesursache | Hinrichtung |
| Todesort | DE, Dresden, Hinrichtungsstätte, Münchner Platz |
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