Opfergruppen

Ausgehend vom Gräbergesetz lassen sich die Bestatteten unterschiedlichen Opfergruppen zuordnen. Auf dem Johannisfriedhof sind Zivilist:innen (Luftkriegstote), Häftlinge von Justiz, Polizei und aus Konzentrationslagern, Zwangsarbeiter:innen, Soldaten beider Weltkriege, Vertriebene und Opfer der NS-Krankenmorde bestattet.



Zivilist:innen

Über 3700 auf dem Johannisfriedhof bestattete Frauen, Männer und Kinder aus der deutschen Zivilbevölkerung starben infolge von Luftangriffen auf Dresden. Ihren Lebensmittelpunkt hatten die Toten – zum Teil mehrere Mitglieder einer Familie – überwiegend in Dresden. Von den zivilen Todesopfern der Luftangriffe sind rund 1300 namentlich bekannt und über die Datenbank abrufbar. Rund die Hälfte der Toten waren Frauen, 13 Prozent aller Getöteten waren Kinder von bis zu 14 Jahren. Der deutlich geringere Anteil männlicher Toter lässt sich mit der kriegsbedingten Abwesenheit vieler Männer jüngeren und mittleren Alters erklären. 

Eine zeitliche Zuordnung der Toten zu einem der Luftangriffe ist aufgrund der Quellenlage nicht immer möglich. Das ist etwa der Fall, wenn Personen erst an den Folgen starben oder später aufgefunden wurden. Der Großteil der über 3700 Zivilist:innen starb jedoch bei den alliierten Luftangriffen auf Dresden zwischen dem 13. und 15. Februar 1945 oder infolge derselben und wurde auf dem eigens für die Gruppe der Luftkriegstoten angelegten sogenannten „Ehrenhain“ auf dem Johannisfriedhof bestattet. Über fünfzig namentlich bekannte Menschen starben sicher erst bei dem nachfolgenden Bombenangriff am 2. März 1945, und mindestens 14 der Bestatteten starben bei dem Angriff am 17. April 1945. Auch sie wurden fast ausnahmslos auf dem „Ehrenhain“ bestattet. 

Schließlich konnten knapp zwanzig Menschen ermittelt werden, die bereits durch die Luftangriffe am 7. Oktober 1944 und am 16. Januar 1945 umkamen und in Familiengräbern bestattet wurden. So starben am 7. Oktober 1944 etwa die damals sechs- und achtjährigen Schwestern Ursula und Helga Pattke. Ihr Grab wurde inzwischen eingeebnet, doch erinnert bis heute ein Grabstein an ihren gemeinsamen Tod.

Für die Beisetzung der Luftkriegstoten seit den Februarangriffen 1945 war der „Ehrenhain“ als Bestattungsort vorgesehen, weshalb nur wenige dieser Toten im Familiengrab bestattet wurden. In diesen Fällen waren die Leichname zumeist erst nach Kriegsende geborgen worden. Das traf etwa bei der Studentin Lotte Hemmann und ihrer Mutter Ida Hemmann zu: Ihre Leichname waren erst Mitte August 1946 aufgefunden worden. An die beiden – wie auch an deren bereits 1944 gestorbenen Ehemann und Vater Philipp Hemmann – erinnert im Grabfeld 5H ein verwitterter Grabstein. Andere Leichname wurden zu späteren Zeitpunkten vom „Ehrenhain“ in Familiengräber auf dem Johannisfriedhof oder andernorts überführt. 

Bislang sind rund dreißig Grabsteine bekannt, auf denen Familien symbolisch an Angehörige erinnern, die Opfer von Luftangriffen wurden. In diesen Fällen konnten Überreste – etwa, weil sie bis zur Unkenntlichkeit verbrannt waren – nicht identifiziert werden. Auf dem Grabstein der Familien Mühlaus und Hamm im Grabfeld 5I beispielsweise wird symbolisch an die Witwe Dora Hamm, geborene Mühlhaus, und ihre Tochter Esther Hamm erinnert. Beide galten als vermisst. Sie kamen mutmaßlich am 14. Februar 1945 in ihrer Wohnung in der Reichsstraße (heute Fritz-Löffler-Straße) 14 ums Leben, Dora Hamms Bruder ließ sie für tot erklären. Auch an die für tot erklärte Erna Unger wird auf dem Grabstein ihrer Familie im Grabfeld 4G erinnert. Der Grabstein für den Ende Januar 1945 gestorbenen Superintendenten und Pfarrer an der Dresdner Kreuzkirche, Johannes Ficker, erinnert zusätzlich symbolisch an seine beiden Töchter Gisela und Renate, gestorben am 13. Februar 1945.

Aber nicht nur Luftkriegstote aus der Zivilbevölkerung wurden auf dem Johannisfriedhof beigesetzt: Auch mindestens neun KZ-Häftlinge, dreizehn Zwangsarbeiter:innen und drei ihrer Kinder sind unter den hier beerdigten Opfern der Luftangriffe.

Justizhäftlinge

Die über 460 hier bestatteten Justizgefangenen starben fast alle infolge eines vollstreckten Todesurteils in der Hinrichtungsstätte am Münchner Platz. Lediglich neun kamen in der Haft durch Krankheit oder Suizid ums Leben, etwa der an Lungentuberkulose gestorbene Jiří Šizling oder Dimitri Obolensky, der im Stadtkrankenhaus Johannstadt eine Sepsis nicht überlebte. Der staatenlose Russe wurde im Familiengrab bestattet.

Zusammen mit dem Neuen Katholischen Friedhof, wo rund 500 Justizgefangene begraben wurden, sind auf dem Johannisfriedhof die meisten Dresdner Justizhäftlinge bestattet. 

Die Beisetzungen erfolgten zwischen Januar 1940 und Ende Februar 1945. Zwei Drittel der Hinrichtungsopfer waren tschechischer, ein knappes Drittel deutscher Nationalität. Acht hier bestattete Justizhäftlinge waren russischer, ukrainischer, serbischer, ungarischer, französischer und niederländischer Nationalität. 32 Hinrichtungsopfer waren weiblich.

Die Justizgefangenen gehörten – soweit ihre Glaubenszugehörigkeit bekannt ist –mehrheitlich keiner Kirche an. Andere waren Mitglieder der tschechoslowakischen Nationalkirche oder einer evangelischen Kirche, nur wenige waren Mitglieder einer orthodoxen Kirche, und neun Justizgefangene waren römisch-katholischen Glaubens. Entgegen der gebräuchlichen konfessionellen Praxis für Justizgefangene in Dresden wurden Letztere nicht auf dem Neuen Katholischen Friedhof bestattet. Eine Ausnahme bildet auch Eliška Hájková: Im Unterschied zu den meisten der als „jüdisch“ im Sinne der nationalsozialistischen Rassengesetze bewerteten Hinrichtungsopfer wurde sie nicht auf dem Neuen Jüdischen Friedhof bestattet, sondern ebenfalls auf dem Johannisfriedhof. 

Drei Viertel der Hinrichtungsopfer waren aus politischen Gründen zum Tode verurteilt worden. In den meisten Fällen hatte der Volksgerichtshof während einer Sitzung in Dresden das Urteil gefällt. Überwiegend richteten sich die Todesurteile gegen Angehörige tschechischer Widerstandsgruppen, die sich gegen die deutsche Besatzungsherrschaft aufgelehnt hatten. Dazu gehörten etwa Marie Cibulková und Jáchym Katzer, die sich im bürgerlich-militärischen Widerstand betätigt hatten, sowie František Šiška und Zdeňka Varhulíkova, die im kommunistischen Widerstand aktiv gewesen waren. Unter den aus politischen Gründen Verurteilten waren auch zehn Mitglieder einer weitverzweigten kommunistischen Widerstandsgruppe um die Leipziger Georg Schuman und Arthur Hoffmann, darunter der Maler Alfred Frank. Ebenso zählten der sudetendeutsche Kommunist Valentin Meerwald und vier Mitglieder von dessen Widerstandsgruppe dazu. Weitere Todesurteile der Oberlandesgerichte Dresden und Leitmeritz wegen aktiven Widerstands oder regimekritischer Äußerungen trafen etwa die vom Oberlandesgericht Dresden verurteilten Julian Stříbrný, einen früheren Oberstleutnant, oder Bohumil Majer, einen jungen Kommunisten.

Ein Viertel der auf dem Johannisfriedhof bestatteten Hinrichtungsopfer war wegen krimineller Delikte von Sondergerichten in Sachsen, Prag oder Litoměřice zum Tode verurteilt worden. Dabei überwogen Fälle leichter Kriminalität, insbesondere Diebstähle und Schwarzschlachtung. Wegen Diebstählen lediglich für den eigenen Bedarf wurde etwa der Niederländer Marinus Jasperse verurteilt, der als ziviler Zwangsarbeiter in Chemnitz eingesetzt gewesen war. Nur wenige wurden wegen Gewaltverbrechen verurteilt.

Die Justizgefangenen wurden größtenteils auf Kosten der städtischen Fürsorge in den Grabfeldern 1E, 1F und 4I bestattet. Acht Hinrichtungsopfer wurden nach den Bombenangriffen Mitte Februar 1945 im Grabfeld 5F bestattet, weitere in anderen Grabfeldern, zum Teil in Familiengräbern. Dies war der Fall bei Erich Taube, der zu einem Kreis von Wehrmachtsangestellten gehört hatte, die sich von Dresdner Kaufleuten und anderen Selbstständigen hatten bestechen lassen, um deren Einberufung zur Wehrmacht abzuwenden. Der Tscheche Oldřich Smetana wurde ebenfalls in einem privaten Grab bestattet. Da er nicht aus politischen Gründen war der Antrag seiner Witwe positiv beschieden worden.

Nach Kriegsende wurden bis Anfang der 1960er-Jahre über vierzig Urnen von Hinrichtungsopfern auf andere sächsische Friedhöfe oder in die Tschechoslowakei überführt.
 

Polizeihäftlinge

Acht der hier bestatteten Männer kamen zwischen 1936 und 1945 in Polizeihaft ums Leben. Zwei deutsche Gefangene, darunter der Arzt und Psychotherapeut Eugen von Grosschopff, begingen Suizid. Beide wurden in Familiengräbern beigesetzt. Jachow Prisaschyuk musste bei der Firma Elbtalschmelze in Brand-Erbisdorf Zwangsarbeit leisten, bevor er im Dezember 1943 aus unbekannten Gründen verhaftet wurde. Von dem Tschechen Václav Krejči berichten Familienangehörige, er habe als ziviler Zwangsarbeiter bei einem Bäcker in Großenhain gearbeitet und sei wegen eines Liebesverhältnisses mit einer Deutschen denunziert worden. Bei den Bombenangriffen auf Dresden im Februar 1945 kamen die in das Arbeitserziehungslager Radeberg eingewiesenen polnischen Zwangsarbeiter Jan Kukula und Ignacy Kromolowski ums Leben. Sie starben an ihrer Arbeitsstätte in der Winterbergstraße 52, wo sich ein Wohnlager des Dresdner Kohlenhandels befand. Am 24. Februar 1945 wurden ihre Leichname geborgen. Dem Kennzettel, den die Polizei nach seinem Tod vorschriftsgemäß anlegte, ist zu entnehmen, dass Jan Kukula anhand seiner mitgeführten Brieftasche mit Personalpapieren identifiziert werden konnte. Afanassij Bordus, ein ukrainischer Kriegsgefangener, war aus seinem Arbeitskommando geflohen, bevor er verhaftet wurde und in Polizeihaft starb. 

1976 ließ die Friedhofsverwaltung hingegen Václav Krejči und Jachow Prisaschyuk in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführen. Die sowjetische Besatzungsmacht hingegen verzichtete 1949 auf die Überführung von Afanassij Bordus in die Gedenk- und Begräbnisanlage für sowjetische Staatsangehörige im Grabfeld 5Ka, da er im Bestattungsbuch als „Mörder“ benannt war. 

Nach 1989/90 wurden Václav Krejči, Jachow Prisaschyuk und Afanassij Bordus sowie Jan Kukula und Ignacy Kromolowski als Opfer von Gewalt und Krieg anerkannt. Dagegen wurde Kazinias Stoßa, der wegen eines Plünderungsdelikts polizeilich erschossen worden war, nicht als Opfer im Sinne des Gräbergesetzes anerkannt.
 

KZ-Häftlinge

Um den wachsenden Arbeitskräftemangel zu beheben, wurden KZ-Häftlinge besonders ab der zweiten Jahreshälfte 1944 direkt in den Rüstungsbetrieben eingesetzt – so auch in Dresden. Fast fünfzig der auf dem Johannisfriedhof bestatteten Konzentrationslagerhäftlinge waren vor ihrem Tod in Außenlagern des Konzentrationslagers Flossenbürg untergebracht, um in Dresdner Betrieben Zwangsarbeit zu leisten. Ein weiterer KZ-Häftling starb im KZ-Außenlager Mockethal-Zatzschke bei Pirna.

Die organisatorisch dem KZ Flossenbürg unterstellten Häftlinge wurden aus anderen Konzentrationslagern in Außenlager nach Dresden überstellt. Am 25. Februar 1945 trafen zweihundert überwiegend als „jüdisch“ verfolgte Frauen aus dem KZ Bergen-Belsen in Dresden ein. Die vornehmlich ungarischen Gefangenen mussten in einem Werk der Zeiss Ikon AG in Dresden-Reick in der Munitionsherstellung arbeiten. Untergebracht waren sie mutmaßlich in einem Werksgebäude, das im Oktober 1944 als Flossenbürger Außenlager ausschließlich für weibliche Häftlinge eingerichtet worden war. Zwanzig stark geschwächte Frauen aus diesem Transport starben spätestens sechs Wochen nach ihrer Ankunft in Dresden an den Folgen einer Flecktyphus-Epidemie. Auch unter den auf dem Johannisfriedhof bestatteten Gefangenen des KZ-Reick überwiegen Ungarinnen, doch findet sich auch die Dresdnerin Ilse Paulich unter den bestatteten KZ-Häftlingen.

Weitere 500 ebenfalls als „jüdisch“ verfolgte Frauen und Männer kamen Ende November 1944 aus dem KZ Stutthof mit der Bahn nach Dresden und wurden der Firma Bernsdorf & Co in der Schandauer Straße 68 zugewiesen – in unmittelbarer Nähe des Friedhofs –, ihre Unterkünfte befanden sich in den oberen Stockwerken des Gebäudes. Der Betrieb hatte seinen Sitz erst kurz zuvor von Pandiabice bei Łódź hierher verlagert. In zwölfstündigen Schichten mussten die Häftlinge Geschosskerne und Munition herstellen. Bevor sie über das KZ Stutthof nach Dresden kamen, hatten die überwiegend polnischen Häftlinge – zum Teil über mehrere Jahre – für die Deutschen Munitionswerke im Ghetto in Litzmannstadt (heute Łódź) arbeiten müssen. Die tschechische Studentin Emma Koretzová, die Ärztin Hildegard Vogl (auch Hildegarda Voglová) – die der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei angehört hatte – sowie zehn polnische Häftlinge aus diesem Lager wurden auf dem Johannisfriedhof bestattet. Mindestens vier von ihnen waren in Łódź geboren. Eine Besonderheit des Außenlagers Bernsdorf war, dass dort ganze Familien zwangsweise untergebracht waren. Das spiegelt sich auch in familiären Bezügen der Bestatteten wider. So wurden auf dem Johannisfriedhof Hinia Radzyner und ihre Tochter Adela beigesetzt sowie das Ehepaar Cwija und Benjamin Werebejczyk. Vier weitere Mitglieder der Familie Werebejczyk, darunter eine Tochter und ein Sohn des Ehepaares, mussten ebenfalls für die Firma Bernsdorf arbeiten. Mindestens fünf weitere Bestattete ließen mit ihrem Tod ebenfalls bei Bernsdorf beschäftigte Familienmitglieder zurück. Hersz Nuglblatt, Regina Pittermann und fünf weitere weibliche Häftlinge, die ihre abgeschlossenen Unterkünfte im Fabrikgebäude nicht verlassen durften, starben bei den Bombenangriffen im Februar 1945, darunter Hildegard Vogl. Abram Szwajcer war bereits kein KZ-Häftling mehr, als er kurz nach Kriegsende mutmaßlich von SS-Angehörigen erschossen wurde. 

Eine dritte Gruppe unter den bestatteten Häftlingen des KZ Flossenbürg hatte in Zschachwitz, das damals noch nicht nach Dresden eingemeindet war, für die Mühlenbau und Industrie AG (MIAG) Sturmgeschütze, Jagdpanzer sowie Antriebsteile für Panzer fertigen müssen. Die Männer waren zwischen Oktober und Dezember 1944 aus dem KZ Plaszów in der Nähe von Krakau, dem Außenlager Passau II KZ Mauthausen sowie dem KZ Flossenbürg nach Dresden verschleppt worden. Die rund vierhundert Häftlinge aus dem KZ Plaszów waren überwiegend Polen, die wegen ihrer jüdischen Herkunft verfolgt wurden. Fünf von ihnen, darunter Józef Montag, wurden auf dem Johannisfriedhof beerdigt. 

Aus Passau und Flossenbürg kamen zusammen etwa 600 weitere Gefangene unterschiedlicher Nationalität in das Lager Zschachwitz. Unter den acht auf dem Johannisfriedhof bestatteten KZ-Häftlingen waren ein Franzose, ein Italiener und fünf polnische Katholiken. Diese nichtjüdischen Häftlinge waren zum Teil wegen ihres Widerstands gegen die deutsche Besatzungsherrschaft ins Konzentrationslager verschleppt worden, andere waren als zivile Zwangsarbeiter wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verstöße verhaftet worden. Der Franzose Pierre Gabard beispielsweise hatte Zwangsarbeit in Aš (deutsch Asch) geleistet, einer Stadt im damaligen Reichsgau Sudetenland, und war im Juli 1944 von der Gestapo nach einer Auseinandersetzung mit einem deutschen Vorarbeiter verhaftet worden.

Knapp zwanzig weitere KZ-Häftlinge wurden von ihren Dresdner Angehörigen im Familiengrab bestattet. Ihre Urnen waren aus den KZ Sachsenhausen, Buchenwald, Mittelbau-Dora, Flossenbürg und Auschwitz dem Johannisfriedhof überstellt worden. Alexander Pache etwa war wegen seiner Homosexualität ins KZ Buchenwald eingewiesen worden, Ernst Hans Meißner war als politischer Häftling ins KZ Sachenhausen gekommen.

Alle Häftlinge aus Außenlagern des KZ-Flossenbürg wurden nebeneinander im Grabfeld 5F bestattet. Die Gräber existieren bis heute und sind zum Teil mit Namenstafeln versehen. Dagegen sind die Gräber der im Familiengrab bestatteten Häftlinge ausnahmslos eingeebnet. An Gertrud Heller und Marga Wolf, die beide wegen ihrer jüdischen Herkunft ins Ghetto Theresienstadt deportiert worden und dort umgekommen waren, wird in den Grabstätten ihrer Familien symbolisch erinnert.

Zivile Zwangsarbeiter:innen

Mindestens 114 zivile Zwangsarbeiter:innen bzw. Kinder derselben wurden auf dem Johannisfriedhof bestattet. Über zwanzig von ihnen kamen bei Luftangriffen auf Dresden ums Leben, überwiegend wurden sie am Rande des „Ehrenhains“ für Luftkriegstote beigesetzt – so die Russin Marie Klimoschenko mit ihren Töchtern Thonia und Olga.

Rund ein Drittel dieser Bestatteten waren Säuglinge und Kinder im Alter zwischen 14 Tagen und zehn Jahren, zwei der Säuglinge waren tot geboren worden. Der Frauenanteil ist mit weniger als einem Viertel niedrig. Weit überwiegend waren die bestatteten Zwangsarbeiter:innen und deren Kinder russischer, polnischer oder ukrainischer Nationalität, nur wenige stammten aus westeuropäischen Ländern. Soweit bekannt ist, lag das Lebensalter der Erwachsenen bei ihrem Tod überwiegend zwischen zwanzig und dreißig Jahren. 

Aufgrund der osteuropäischen Herkunft der meisten Zwangsarbeiter:innen ist davon auszugehen, dass sie in Lagern in Dresden und Umgebung untergebracht waren. Als Arbeitsorte sind die Schleifscheibenfabrik in Dresden-Reick, die Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur AG (Dregus) sowie die Firma Radio H. Mende & Co. geläufig. In letzterem Werk war auch die bereits mit 19 Jahren gestorbene Lukija Ischtschuk beschäftigt. Die Firma, die Rundfunkgeräte produziert hatte, stellte in den Kriegsjahren auf die Fertigung von Funkgeräten oder Bombenzündern um. 

Neben den Luftangriffen sind als Todesursachen Tuberkulose und Typhus bekannt, die auf die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen zurückgingen. Zu den Todesursachen und -orten der Säuglinge und Kinder liegen kaum Angaben vor. Höchstwahrscheinlich starben sie überwiegend infolge des schlechten Gesundheitszustands ihrer Mütter sowie unzureichender Pflege und Versorgung. Henry Kosiak etwa starb mit sieben Monaten, mutmaßlich im Lager Seidnitz der Zeiss-Ikon AG in der Bodenbacher Straße 152/154, wo seine Mutter zwangsweise untergebracht war. Auch von drei weiteren Säuglingen ist das Lager Seidnitz als Todesort bekannt. Valeria Mitusowa, die zwei Monate alt wurde, war 1944 im „Lager Kiesgrube“ zur Welt gekommen und starb in der sogenannten Ausländerkinder-Pflegestätte auch. Ihre Eltern, die Zwangsarbeit auf dem Johannisfriedhof leisten mussten, hatten möglicherweise initiiert, dass ihre Tochter an ihrem Arbeitsort bestattet wurde. Überlieferten Todes- und Begräbnisanzeigen ist zu entnehmen, dass Mütter die Grabnutzungsrechte erwarben und für die Bestattungskosten aufkamen.

Sofern sie nicht am Rande des „Ehrenhains“ bestattet wurden, beerdigte die Friedhofsverwaltung die Zwangsarbeiter:innen verstreut, überwiegend jedoch in den Grabfeldern 1E und 4I, wo auch die meisten Hinrichtungsopfer beigesetzt wurden. Die  Überreste der Säuglinge und Kinder von Zwangsarbeiter:innen gelangten mehrheitlich in die Kindergrabanlage im Grabfeld 3A. Weitere Kinder wurden im Grabfeld 5I bestattet, wo ebenfalls eine Kindergrabanlage bestand.

1949 bzw. 1976 wurden über vierzig als sowjetisch identifizierte Zwangsarbeiter:innen sowie der Leichnam eines achtmonatigen Jungen in die Gedenk- und Begräbnisanlage für sowjetische Staatsangehörige im Grabfeld 5Ka überführt. Sechs weitere, als polnisch identifizierte Zwangsarbeiter:innen wurden 1976 in eine Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführt.

Nach 1989/90 wurden diese beiden Gedenk- und Begräbnisanlage unter den Schutz des Gräbergesetzes gestellt. Ebenfalls anerkannt wurden die noch bestehenden Gräber des französischen Mädchens Jeanne Roux, des Ukrainers Nikolaj Dubina und des Polen Julian Dabrowski. Letzterer war als Schuhmacher in der Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur AG beschäftigt, die während des Zweiten Weltkriegs vor allem Rüstungsgüter herstellte, und kam bei den Bombenangriffen Mitte Februar 1945 ums Leben. 
 

Anstaltsinsass:innen

Bisher sind nur wenige Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde auf diesem Friedhof bekannt. Es handelt es sich um Menschen, die infolge von Unterernährung und unzureichender Pflege in der Landesanstalt Großschweidnitz starben, darunter Helene von Gersdorff, die zwanzig Jahren alt wurde. Anstaltspatient:innen, die mit Hilfe überdosierter Beruhigungsmittel getötet oder solche, die 1940/41 im Rahmen der sogenannten Aktion T4 – dem Tarnbegriff für die nationalsozialistischen Krankenmorde – vergast worden sind, konnten bisher nicht ermittelt werden. Jedoch war der Dresdner Arthur Horn 1942 in der Tötungsanstalt Bernburg vergast worden – im Rahmen der „Sonderbehandlung 14f13“, einer gegen ausgewählte KZ-Häftlinge gerichteten Vernichtungsmaßnahme. Horn war zuvor wegen angeblicher Arbeitsverweigerung in das Konzentrationslager Buchenwald und anschließend nach Ravensbrück deportiert worden.

Soldaten des Ersten Weltkriegs

Bisher konnten rund siebzig Soldaten des Ersten Weltkriegs identifiziert werden, die auf dem Johannisfriedhof beigesetzt wurden. Soweit die näheren Todesumstände bekannt sind, starben sie größtenteils in Dresdner Reservelazaretten an den Folgen von Verwundungen. Die Leichname von mindestens fünfzehn Soldaten wurden durch Angehörige zur Bestattung nach Dresden überführt. Diese waren im Gefecht ums Leben gekommen, meist auf einem Kriegsschauplatz in Frankreich. Zu diesem Schritt entschlossen sich auch die Angehörigen von Hartmuth Baldamus. Der Jagdflieger war im französischen Luftraum mit einem gegnerischen Flugzeug kollidiert und tödlich verunglückt. Die bestatteten Soldaten waren überwiegend in den 1880er- und 1890er-Jahren geboren worden; eine Ausnahme ist der Rechtsanwalt Arthur Heinrich Krippendorff, der bereits 56 Jahre alt war, als er sich freiwillig zum Kriegseinsatz meldete.

Alle Soldaten wurden in Familiengräbern bestattet, manche dieser Gräber – zum Teil mit prachtvollen Grabanlagen, die vom Reichtum der Grabstelleninhaber:innen zeugen – existieren bis heute. Häufig zeigt ein Eisernes Kreuz auf dem Grabzeichen den kriegsbedingten Tod an. Einige Grabsteine lassen das Bedürfnis der trauernden Angehörigen erkennen, den Kriegstod zu heroisieren. So wird Rudolf Wägner als „tapferer Held“ adressiert, der „nach jahrelangem tapferen Aushalten vor dem Feinde auf dem Rückmarsche in die Heimat“ starb. Seine Angehörigen gründeten zu seinen Ehren die „Rudolf-Wägner-Gedächtnis-Stiftung“. 

Einige Angehörige gaben Gräber bereits in der DDR auf, andere erst nach 1989/90. Der 1922 gesetzlich vorgeschriebene dauerhafte Schutz von Soldatengräbern des Ersten Weltkriegs wurde auf dem Johannisfriedhof nicht angewendet – auch mangels verpflichtender staatlicher Vorgaben. Ebenso wie die Gräber von Soldaten des Zweiten Weltkriegs wurden sie eingeebnet, falls die Familien sie nicht pflegten.

In den 1990er-Jahren wurde elf Gräbern ein ewiges Ruherecht nach dem Gräbergesetz zuerkannt, Nachbeerdigungen von Familienangehörigen verhinderten die Anerkennung weiterer Gräber. Von den anerkannten Gräbern ist nur das Grab des im Alter von 18 Jahren umgekommenen Kriegsfreiwilligen Hermann Friedrich Walter mit dem ursprünglichen Grabstein erhalten. Ein Granitsockelkreuz ohne Grab erinnert an den 1914 in der damals zu Russland gehörenden, heute polnischen Stadt Kutno ums Leben gekommenen Theodor Schmidt, Hauptmann im Deutschordens-Infanterieregiment Nr. 152. Von den übrigen anerkannten Gräbern, die ebenfalls von ihren Familien aufgegeben wurden, ist nur noch die Einfassung aus Granitsteinbruch sichtbar, eine namentliche Kennzeichnung fehlt – so etwa bei Max Adolf Riedel.

Andere von den Familien aufgegebene Grabstätten wie die der Familien Aselmeyer und Netto, stehen unter Denkmalschutz. In der monumentalen Anlage von besonderem künstlerischem Wert im Grabfeld 3G wurde Fritz Aselmeyer bestattet, der 1917 in der Nähe des Bâlea-Sees im heutigen Rumänien starb.

An mindestens 75 Soldaten des Ersten Weltkriegs wird bis heute symbolisch auf Grabzeichen erinnert. Sie gehören zu der – nicht nur auf dem Johannisfriedhof – zahlenmäßig größeren Gruppe von Kriegsteilnehmern, die infolge von Gefechten in Frankreich, Belgien, Russland oder in Afrika starben und nicht auf den Heimatfriedhof überführt werden durften. Ihre Todesorte, das Sterben in „fremder Erde“, der militärische Rang, Ehrungen und Auszeichnungen finden auf den Grabzeichen Erwähnung. An Johann Georg Walde etwa wird als Leutnant der kaiserlichen Schutztruppe für Ost-Afrika erinnert. Er starb in einem Gefecht gegen britische Truppen, in dem überwiegend Kolonialsoldaten einander bekämpften.
 

 
 

Unser innigstgelieber jüngster Sohn und Bruder
Rudolf Wägner
Leutn[ant] u[nd] Batt[aillons]führer im Sächs[ischen] Fuss Reg[ime]t 19
Ritter des Mil[itär] St. Heinrichs Ordens, des E[hren] K[reuz] I. [und] II.
geb[oren] am 1. Nov[em]b[e]r 1894 in Blasewitz.
Gest[orben] am 28. Nov[em]br[er] 1918 zu Neuerburg i[n] d[er] Eifel
nach jahrelangem tapferen Aushalten vor dem Feinde
auf dem Rückmarsche in die Heimat.
Ruhe sanft Du tapferer Held!

Inschrift der Grabtafel für Rudolf Wägner

Soldaten und Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs

Über hundert deutsche Soldaten der Wehrmacht wurden seit Ende 1939 in Familiengräbern in unterschiedlichen Grabfeldern bestattet. Sie starben infolge von Verwundungen, Unfällen oder Infektionskrankheiten in Reservelazaretten – häufig in Dresden. Von drei Wehrmachtssoldaten ist bekannt, dass sie sich selbst töteten; bei diesen drei Personen ist eine Distanz zum NS-Regime möglich. Wie die anderen bestatteten Soldaten zum NS-Regime standen sowie ob und in welchem Umfang sie an Verbrechen der Wehrmacht beteiligt waren, kann nur individuell nachvollzogen werden.

Die Soldaten wurden in bestehenden Grabstätten ihrer Familien oder in einem von diesen erworbenen Einzelgräbern beigesetzt. Eine Besonderheit ist die Bestattung des Feldwebels Karl Rechenberg dar: Er wurde im Mai 1941 in der Gruft einer in Dresden bekannten Familie auf dem Johannisfriedhof provisorisch beerdigt, vorbehaltlich seiner endgültigen Beisetzung auf dem „Kriegerehrenfr[ie]dh[o]f“.[1]Bundesarchiv, B 563-2 KARTEI/ G-A. Die Notiz spielte auf die vom NS-Regime geplante zukünftige gemeinsame Bestattung von Wehrmachtssoldaten auf „Kriegerfriedhöfen“ oder „Ehrenfeldern“ an. Anfang 1941 erfuhr die Verwaltung des Johannisfriedhofs von der Dresdner Kommandantur, „dass sich die Planung eines Ehrenhains auf den Friedhöfen vorerst auf die Freihaltung und Auswahl eines geeigneten Platzes beschränken soll“.[2]Kommandantur Dresden an die Friedhofsverwaltung, 23.1.1941, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, Soldatengräber.

Einige Grabstätten verweisen auf die Herkunft der bestatteten Wehrmachtsangehörigen und ihrer Familien aus dem wohlhabenden Bürgertum. Ein Ehrenkreuz auf den Grabsteinen zeigt häufig den soldatischen Tod an. Beispielhaft dafür steht der Grabstein für Hellmuth Bartsch, auf dem zusätzlich ein Lorbeerkranz aufgebracht war. Im Nachbargrab wurde mit Stahlhelm und Eichenlaub symbolisch an den Leutnant Karl Fürstenberg erinnert. Das Grabkreuz der Familie Fürstenberg besteht noch, doch fehlen die Erinnerungszeichen an Karl Fürstenberg. 

Als sicher anzunehmen ist, dass sich auf dem einen oder anderen Grabzeichen Hakenkreuze befanden, aber auf den bestehenden Gräbern sind lediglich patriotische Zuschreibungen zu lesen. So starb Hans Georg Meissner „den Fliegertod fürs Vaterland", Werner Schmidt starb „für Deutschland“ und bei Eberhard Pross findet sich die Inschrift „Pro Patria“, während die nationale Verbundenheit durch den Reichsadler unterstrichen wird. Die Familie Kohlschmidt erinnert auf ihrer Grabstätte symbolisch an vier gestorbene Angehörige der deutschen Luftwaffe. 

Weitere rund dreißig deutsche Wehrmachtssoldaten wurden auf dem „Ehrenhain“ für Luftkriegstote beigesetzt. 

In Familiengräbern wurden zudem zwischen September 1945 und Januar 1947 einige deutsche Kriegsgefangene beigesetzt. 

An über neunzig Soldaten des Zweiten Weltkriegs wird heute auf Familiengräbern symbolisch erinnert. Sie kamen unmittelbar bei Kampfhandlungen um und wurden auf Soldatenfriedhöfen in der Nähe bestattet oder gelten als vermisst. Auch deutscher Kriegsgefangener wird symbolisch gedacht, so des in sowjetischer Kriegsgefangenschaft im März 1945 umgekommenen Werner Zeppernick.

Auch einige nichtdeutsche Wehrmachtssoldaten und Kriegsgefangene wurden auf dem Johannisfriedhof bestattet: Am Rande des „Ehrenhains“ für die Luftkriegstoten wurden drei ehemals sowjetische Soldaten beigesetzt. Sie stammten aus der zentralasiatischen, überwiegend muslimisch geprägten Region Turkestan und hatten sich aus der Kriegsgefangenschaft heraus der Wehrmacht angeschlossen. 

In einem Wäldchen außerhalb der Grabfelder setzte die Friedhofsverwaltung fünf nicht bekannte alliierte Soldaten bei, die bei den Luftangriffen auf Dresden im Februar 1945 mit ihren Flugzeugen abgestürzt waren. 

Wassilij Kapustin und Michail Ljubawin, sowjetische Kriegsgefangene ukrainischer bzw. russischer Nationalität wurden ebenfalls auf dem Johannisfriedhof bestattet. Die Überreste der beiden wurden 1949 in die sowjetische Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 5Ka überführt. Michail Ljubawin hat sich mutmaßlich aus der Kriegsgefangenschaft heraus der Wehrmacht angeschlossen, denn im Bestattungsbuch wird er als „verbündeter Russe“ geführt.

1948 rückte die Friedhofsverwaltung von dem ewigen Ruherecht ab, das seit 1922 für Soldaten des Ersten Weltkriegs galt: Sofern die Angehörigen zustimmten oder die Gräber ungepflegt waren, sollten sie eingeebnet werden – das galt auch für Soldatengräber des Zweiten Weltkriegs. 1950 berichtete der Friedhof dem städtischen Bestattungsamt von 20 ungepflegten Gräbern von Soldaten des Zweiten Weltkriegs. 

Über das Deutsche Rote Kreuz der DDR erreichten den Friedhof Namenslisten mit der Bitte um Überprüfung und Ergänzung. 1966 informierte die Friedhofsverwaltung die Abteilung Gräberfürsorge bei der Evangelischen Kirche der DDR auf Anfrage, dass das Grab von Willy Eisenberg nicht gepflegt werde und kein Grabzeichen habe. Die Abteilung verwies daraufhin auf ein ewiges Ruherecht für dieses Grab und auch für weitere Soldatengräber – wohl unter Bezug auf das bundesrepublikanische Gesetz. Die Friedhofsverwaltung erwiderte, die „Kriegergräber, die von Angehörigen nicht gepflegt werden oder für weitere Beisetzungen nicht in Anspruch genommen worden sind, sind ungepflegt, meist verfallen und weder mit einem Kreuz noch mit einem Kissenstein versehen. Nur der Vermerk in unseren Flügelbüchern, daß es sich um Kriegergräber handelt, besteht noch. Auch bemerken möchten wir noch, daß Angehörige von beerdigten Kriegern in vielen Fällen hier erschienen sind und erklärt haben, an der Erhaltung kein Interesse zu haben“. [1]Direktor Herrmann an die Evangelische Kirche der DDR, 22.2.1966, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, Soldatengräber. Der kirchliche Gräberdienst bot nun an, die Kosten für die Instandsetzung der Gräber und für Grabsteine zu übernehmen, doch sah sich die Friedhofsverwaltung nicht in der Lage, die Gräber dauerhaft zu pflegen. Angesichts fehlender staatlicher Vorgaben angesichts und fehlender kommunaler Unterstützung hielt sie deren Erhalt offenbar auch nicht für notwendig. Die 1971 von den DDR-Behörden veranlasste Erfassung unter anderem von Bestatteten der beiden Weltkriege führte 1972 auch auf dem Johannisfriedhof zu einer systematischen Erfassung. 

Nach 1989/90 fielen die Gräber von Soldaten beider Weltkriege und von Kriegsgefangenen unter das bundesrepublikanische Gräbergesetz. Viele Gräber waren jedoch inzwischen eingeebnet oder wegen der Nachbeerdigung von Angehörigen nicht mehr von dem Gesetz erfasst. Neben rund vierzig Gräbern von Soldaten und Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs in anderen Teilen des Friedhofs wurden auch die in der Anlage für Luftkriegstote bestatteten Wehrmachtsangehörigen anerkannt. Alle dort Bestatteten einschließlich der Wehrmachtsangehörigen wurden jedoch – trotz gegenteiliger Hinweise in den Friedhofsbüchern – nun pauschal als zivile Opfer eingestuft. 1993 wurden erste Grabzeichen mit Lebensdaten und militärischem Rang auch für diese Opfergruppe verlegt – so für den Gefreiten Willi Heins. Andere Gräber sind bis heute nicht namentlich gekennzeichnet, etwa das von Herbert Lippmann.

Angehörige militärähnlicher Dienste im Zweiten Weltkrieg

Bisher konnten die Grabstellen von elf Frauen und Männern ermittelt werden, die während des Zweiten Weltkriegs eine dem Wehrdienst vergleichbare Tätigkeit ausübten. Vier von ihnen waren bei der Feuer- bzw. Schutzpolizei beschäftigt. Von Alfred Unterdörfer, Hauptwachtmeister der Schutzpolizei, ist bekannt, dass er sich 1931 der NSDAP anschloss und dem SS-Polizei-Regiment 4 angehörte, das im Sommer 1942 aus dem Polizeibataillon 323 gebildet worden war und an der Begleitung von Deportationszügen sowie dem „Partisaneneinsatz“ beteiligt war. Die beiden Frauen waren sogenannte Wehrmachthelferinnen und – als Stabshelferin bzw. Nachrichtenhelferin – mit Bürotätigkeiten bzw. der telefonischen Kommunikation betraut. Ein männlicher Zivilist war bei der Wehrmacht angestellt. Otto Ivers war bei der SA aktiv, zuletzt leitete er die SA-Gruppe Sachsen. Hans-Ulrich Hager, Heinz Richter und Josef Winkler gehörten der Waffen-SS an und waren Teil des SS-Pionier-Ausbildungs- und Ersatz-Bataillons in Dresden. 

Drei Männer und eine Frau aus dieser Gruppe kamen bei Bombenangriffen auf Dresden ums Leben. Der Feuerpolizist Werner Richter starb 1942 beim Unschädlichmachen einer Bombe. Die SS-Männer Hans-Ulrich Hager und Heinz Richter töteten sich selbst. Kurt Grochalsky und Emmerich Czaslawka, die ebenfalls der Waffen-SS angehörten, starben als Justizgefangene infolge von Todesurteilen eines Militärgerichts.

In der SBZ/DDR wurden diese Gräber wie diejenigen von Wehrmachtssoldaten behandelt – das heißt: Sie wurden eingeebnet, wenn Hinterbliebene die Gräber aufgaben. Nach 1989/90 wurden die Gräber von Alfred Unterdörfer, Josef Winkler, Heinz Richter und Hans-Ulrich Hager gemäß Gräbergesetz anerkannt. 

Auf keinem Grab wird auf die SS-Zugehörigkeit hingewiesen. Auf dem in den 1990er-Jahren angefertigten Grabstein für Josef Winkler ist irreführend „Schütze“ vermerkt und nicht „SS-Schütze“, wie im Bestattungsbuch zu lesen ist. Unter Berufung auf die „Neutralität“ des Gräbergesetzes spricht sich die zuständige Landesdirektion Sachsen gegen einen Hinweis auf die SS-Mitgliedschaft aus.

Vertriebene

Bisher konnten aufgrund überlieferter Todes- und Begräbnisanzeigen knapp dreißig Deutsche ermittelt werden, die als Vertriebene nach Dresden kamen und im Spätsommer 1945 im Krankenhaus oder in einem Auffanglager starben. Überwiegend waren die Toten in den 1860er- und 1870er-Jahren geboren und schon aufgrund ihres Alters den Strapazen der Flucht weniger gewachsen. Als Todesursache ist häufig Herz-Kreislauf- sowie Altersschwäche angegeben. Andere, darunter ein zehnjähriger Junge, starben an der Ruhr-Krankheit. Größtenteils stammten die Vertriebenen aus dem Sudetengebiet oder aus Niederschlesien. Die Hälfte der Bestatteten starb in einem Lager in der Winterbergstraße 98, nur etwa zwei Kilometer entfernt vom Johannisfriedhof. Die Beisetzungskosten trug die städtische Fürsorge. 

Sehr wahrscheinlich sind weitere Vertriebene auf dem Johannisfriedhof beerdigt. Ihre Identifizierung ist jedoch wegen fehlender Hinweise in den Bestattungsbüchern nur über weitere Quellen möglich. Wegen der Einebnung vieler Gräber und aus Unkenntnis wurden nach 1989/90 keine vertriebenen Personen als Opfer im Sinne des Gräbergesetzes anerkannt.