Grabfelder
Auf dem Johannisfriedhof sind rund 4500 Menschen bestattet, die durch nationalsozialistische Gewalt, die beiden Weltkriege oder deren Folgen ums Leben kamen. Die mit Abstand meisten der Toten waren infolge alliierter Bombenangriffe auf Dresden gestorben, überwiegend handelt es sich bei ihnen um deutsche Zivilist:innen. Rund 3700 dieser Luftkriegstoten wurden in einem sogenannten „Ehrenhain“ bestattet.
Anfang der 1990er-Jahre wurde dieser „Ehrenhain“ – wie auch weitere Gedenk- und Begräbnisanlagen sowie Einzelgräber – nach dem Gräbergesetz als dauerhaft erhaltenswert anerkannt. Sichtbare Gräber sind heute nur noch vereinzelt vorhanden, die meisten davon gehören zu Soldaten beider Weltkriege, die in Familiengräbern bestattet sind.

Grabfeld 1E
Hier wurden über 100 Opfer von Krieg und Gewalt bestattet, die mit Abstand größte Gruppe waren Hingerichtete vom Münchner Platz in Dresden, die zwischen März 1942 und Juli 1944 bestattet worden waren. Nach Exhumierungen liegt heute nur noch ein knappes Drittel der ursprünglich Bestatteten, mehrheitlich deutsche Hinrichtungsopfer, in diesem Grabfeld.

Grabfeld 1F
Die über 120 Opfer im Sinne des Gräbergesetzes in diesem Grabfeld waren fast ausnahmslos Hingerichtete vom Münchner Platz in Dresden, die zwischen September 1943 und August 1944 beerdigt worden waren. Durch Aushebungen verringerte sich ihre Zahl um mehr als zwei Drittel, die Bestatteten sind nun mehrheitlich nicht mehr tschechischer, sondern deutscher Nationalität.

Grabanlagen für Kinder
In den Grabfeldern 3A und 5I wurden zwischen 1943 und 1945 über dreißig Säuglinge und Kinder von Zwangsarbeiter:innen beigesetzt. Lediglich das Grab des französisches Kleinkinds Jeanne Roux, mutmaßlich Tochter einer Zwangsarbeiterin, im Grabfeld 5I besteht heute noch. Beide Anlagen werden heute nicht mehr für Bestattungen genutzt.

Grabfeld 4l
Hier wurden zwischen 1942 und dem Kriegsende 1945 mehr als 220 überwiegend tschechische Hinrichtungsopfer bestattet, außerdem rund 30 Zwangsarbeiter:innen. Seit 1951 erinnerte ein Findling an die nichtdeutschen Opfer nationalsozialistischer Gewalt. Aufgrund der Überführungen in das Grabfeld 3I hat er inzwischen seine Funktion verloren.

Grabfeld 5F
Nach den Bombenangriffen vom Februar 1945 bis Kriegsende wurden hier rund fünfzig Häftlinge bestattet, die in Außenlagern des KZ Flossenbürg untergebracht waren und in Dresdner Betrieben Zwangsarbeit leisten mussten. Drei Viertel waren als jüdisch im Sinne der NS-Rassengesetze verfolgt worden. Auch sieben Hinrichtungsopfer wurden in diesem Grabfeld beerdigt.

Gräber alliierter Flieger
In einem nicht für Bestattungen genutzten Waldstück beim Grabfeld 5F wurden kurz nach den Luftangriffen vom Februar 1945 fünf alliierte Besatzungsmitglieder eines oder mehrerer abgestürzter oder alliierter Flugzeuge bestattet. Sie galten als „Terrorflieger“, die separat zu beerdigen waren. Ihre Identität ist nicht geklärt.

Gedenk- und Begräbnisanlage für Luftkriegstote
In dieser Gedenk- und Begräbnisanlage, die seit den Luftangriffen vom Februar 1945 für Bestattungen genutzt wurde, sind die meisten der über 3700 zivilen Luftkriegstoten auf dem Johannisfriedhof bestattet, nur ein Drittel ist namentlich bekannt. Das NS-Regime stilisierte die Toten zu „Gefallenen“ an der „Heimatfront“. Auch heute werden im Stadtgebiet geborgene Luftkriegstote hier beigesetzt.

Anlage für „tschechoslowakische und polnische Widerstandskämpfer“
1976 wurde in exponierter Lage bei der Wallot-Kapelle eine Gedenk- und Begräbnisanlage mit einer Namenswand auf einer Rasenfläche eingerichtet, die vorher nicht für Bestattungen genutzt worden war. Die Überreste von über 250 Personen, überwiegend tschechischen Hinrichtungsopfern, wurden aus anderen Grabfeldern hierhin überführt.

Gedenk- und Begräbnisanlage für „sowjetische Bürger“
Die Anlage wurde 1949 auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht am Rande des Grabfelds 5K eingerichtet, um der eigenen Staatsangehörigen zu gedenken. Die Überreste von 66 als sowjetisch identifizierten Personen, mehrheitlich Zwangsarbeiter:innen, wurden aus anderen Grabfeldern hierher überführt. Auch Hinrichtungsopfer waren unter den Überführten.
Besondere Gedenk- und Begräbnisanlagen
Für Opfer von Straßenkämpfen rund um den Dresdner Postplatz infolge des Kapp-Putschs im Jahr 1920 bzw. von Polizeigewalt im Versammlungslokal Keglerheim Anfang 1933 bestehen in den Grabfeldern 5L und 3A Gedenk- und Begräbnisanlagen. Diese Toten sind zwar keine Opfer nach dem Gräbergesetz, weil ihr gewaltsamer Tod in die Zeit der Weimarer Republik fällt, wurden als Opfer gewalttätiger politischer Auseinandersetzungen von stadthistorischer Bedeutung aber dennoch aufgenommen.

Gedenk- und Begräbnisanlage für Opfer des Kapp-Putschs
Die Anlage im Grabfeld 5L erinnert an 22 Personen, die bei den Straßenkämpfen rund um den Dresdner Postplatz infolge des Kapp-Putschs im Jahr 1920 starben. Diese Toten sind keine Opfer nach dem Gräbergesetz, weil ihr gewaltsamer Tod in die Zeit der Weimarer Republik fällt. Die gewalttätigen politischen Auseinandersetzungen sind jedoch von stadthistorischer Bedeutung.

Gedenk- und Begräbnisanlage für die Opfer polizeilicher Gewalt im Keglerheim
Die in dieser Anlage im Grabfeld 3A bestatteten Toten kamen am 25. Januar 1933 durch Polizeigewalt ums Leben. Sie sind jedoch keine Opfer im Sinne des Gräbergesetzes. Da die politische Gewalt im Keglerheim jedoch ein bekanntes Ereignis der Dresdner Stadtgeschichte ist, wurde die Anlage dennoch in dieses Portal aufgenommen.