Das Grabfeld 4I
Hier wurden zwischen 1942 und dem Kriegsende 1945 mehr als 220 überwiegend tschechische Hinrichtungsopfer bestattet, außerdem rund 30 Zwangsarbeiter:innen. Seit 1951 erinnerte ein Findling an die nichtdeutschen Opfer nationalsozialistischer Gewalt. Aufgrund der Überführungen in das Grabfeld 3I hat er inzwischen seine Funktion verloren.
Lage des Grabfelds 4I auf dem Johannisfriedhof
Heutige Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Belegung des Grabfelds
In diesem Grabfeld wurden ursprünglich über 250 Opfer im Sinne des Gräbergesetzes bestattet. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten die 226 Frauen und Männer, die vor ihrem Tod in Justizhaft gewesen waren. Bis auf zwei in der Haft gestorbene Männer waren sie in Dresden hingerichtet worden. Mit Abstand die meisten der Bestatteten waren tschechischer Nationalität, gefolgt von rund achtzig Deutschen. Mehr als die Hälfte der Hinrichtungsopfer war zum Tode verurteilt worden, weil sie sich dem NS-Regime aktiv widersetzt hatten.
Eine weitere größere Gruppe bildeten die 26 überwiegend russischen, ukrainischen und polnischen Zwangsarbeiter:innen, die zwischen August 1942 und April 1944 hier bestattet wurden.
Die ersten Hinrichtungsopfer wurden zwischen August 1942 und Mai 1943 beigesetzt. Nach einer Unterbrechung von über einem Jahr, in der für Hingerichtete die Grabfelder 1E und 1F genutzt wurden, fanden weitere Beisetzungen zwischen August 1944 und Januar 1945 statt. In der zweiten Beisetzungsphase nutzte die Friedhofsverwaltung vorrangig die Grabreihen 26 und 29, wo etwa 150 Hingerichtete in nur 33 Gräbern bestattet wurden. Bis zu sechs Leichname kamen in ein Grab. Diese Bestattungspraxis korrespondierte mit der Anzahl der Hinrichtungen am Münchner Platz, die im Jahr 1944 ihren höchsten Stand erreichte.
Weitere Opfer von NS-Gewalt im Grabfeld 4I waren ein im Familiengrab bestatteter Häftling des KZ Buchenwald und ein russischer Kriegsgefangener. Zudem wurden in diesem Grabfeld fünf Soldaten des Ersten Weltkriegs beigesetzt sowie zwei Opfer der Luftangriffe auf Dresden vom Oktober 1944 und Januar 1945.
Das Grabfeld in der SBZ/DDR
Exhumierungen und Verlegungen innerhalb und außerhalb des Friedhofs, die Kennzeichnung von Gräbern sowie die Einrichtung einer Gedenkanlage veränderten das äußere Erscheinungsbild sowie die Zahl und Zusammensetzung der Bestatteten in diesem Grabfeld erheblich. Bis 1952 wurden insgesamt 27 Leichname aus diesem Grabfeld auf Friedhöfe in Sachsen und der Tschechoslowakei überführt.
Schon wenige Monate nach Kriegsende fiel in der Stadtverwaltung Leipzig die Entscheidung, in Dresden bestattete Leipziger Widerstandskämpfer nach Leipzig überführen zu lassen. Identifiziert wurden neun Angehörige der Widerstandsgruppe um Georg Schumann, die im Januar 1945 hingerichtet und im Grabfeld 4I bestattet worden waren: Otto Engert, Alfred Frank, Wolfgang Heinze, Arthur Hoffmann, Karl Jungbluth, Richard Lehmann, Georg Schumann, Georg Schwarz und William Zipperer. Hinzu kam der in einem anderen Grabfeld bestattete Kurt Kresse sowie die im Grabfeld 5F beerdigte Margarete Blank, die fälschlicherweise dieser Gruppe zugerechnet wurde. Bereits im Januar 1946, am ersten Jahrestag der Hinrichtung, gedachten Angehörige aus Leipzig anlässlich einer offiziellen Feierstunde der Toten an deren Gräbern auf dem Johannisfriedhof. Ende Februar 1946 wurden die elf Leichname sowie der des ebenfalls im Grabfeld 4I beerdigten Kommunisten Otto Heinze eingeäschert und nach Leipzig überführt. Der beim Rat der Stadt Dresden angesiedelte Ausschuss „Opfer des Faschismus“ unterstützte die Überführung nach Leipzig, da „ein Massengrab, worin […] auch wegen krimineller Verbrechen Hingerichtete mit beerdigt wurden, keine würdige Ruhestätte für unsere aktivsten antifaschistischen Kämpfer ist“. [1]Bericht, 11.2.1946, Stadtarchiv Dresden, 4.1.10, Nr. 31.
Mitte März 1946 wurde die Gruppe feierlich in einem neu geschaffenen „Ehrenhain“ auf dem Leipziger Südfriedhof bestattet. Mit dieser Gruppe wurden auch die Urnen von acht weiteren Angehörigen des Leipziger Widerstands dort beerdigt. 1948 wurde die durch weitere Beisetzungen stetig wachsende Anlage um die Bronzeplastik „Sterbender Kämpfer“ ergänzt. In diesem Jahr wurde auch die Urne von Richard Peukert aus dem Grabfeld 4I dorthin überführt. Ihn hatte der Volksgerichtshof wegen regimekritischer Äußerungen zum Tode verurteilt.
Zeitgleich mit den Überführungen nach Leipzig wurde Paul Harnischs Leichnam auf Bitten seiner Witwe exhumiert und seine Urne Anfang März 1946 in Pirna bestattet. 1947, 1949 bzw. 1950 wurden die Urnen von Jaroslav Prošek, Vojtěch Hampl sowie Alois David in Friedhöfe in der Tschechoslowakei überführt. Der Leichnam des Tschechen Alois Vanous wurde Anfang 1952 auf Betreiben einer französischen Gräberkommission ausgehoben, die ihn für einen französischen Staatsangehörigen hielt.
Die letzten Aushebungen aus diesem Grabfeld fanden im März 1952 statt. Auf Initiative von Anna Štruncovás Tochter und weiterer Angehöriger von Hingerichteten aus Chrást und Umgebung, unterstützt von der Diplomatischen Mission der Tschechoslowakei, wurden elf Urnen überführt. Die meisten Toten wurden auf den Friedhof Dýšina bei Chrást bestattet, so auch Anna Štruncovás Urne. Auf ihrem Grab wird symbolisch zugleich an ihren Mann Josef Štrunc erinnert, der die Strafhaft im Zuchthaus Gollnov nicht überlebt hatte.
Zu dieser Zeit ließ die Friedhofsverwaltung Aushebungen noch zu, obwohl die korrekte Identifizierung der Toten gerade in diesem Grabfeld aufgrund der hohen Belegungszahl pro Grab schwierig war. Die Verwaltung des Neuen Katholischen Friedhofs dagegen lehnte mit diesem Argument die von der Stadt auch an sie herangetragene Exhumierung von dort bestatteten Hinrichtungsopfern, unter anderem auch aus Chrást, ab.
Auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht ließ die Friedhofsverwaltung 1949 fast alle Zwangsarbeiter:innen in die Gedenk- und Begräbnisanalage im Grabfeld 5Ka überführen. Auch sieben Hinrichtungsopfer wurden dorthin überführt. Neben dem Ukrainer Nikolai Below und dem staatenlosen Russen Roman Matvejov waren auch die drei Tschechen Vladimír Paska, Vladimír Kratochvíl und Vladimír Klouda darunter, die aufgrund ihres Vornamens als sowjetische Staatsangehörige angesehen wurden. Auch der Serbe Alexandar Gjurić und der Niederländer Marinus Jasperse wurden in diese Anlage umgebettet.
1948 ließen die Angehörigen von Alfred Uhlemann diesen nachträglich im Grab seiner Frau Dora Uhlemann beisetzen. Beide waren vom Sondergericht Leipzig zum Tode verurteilt worden, aus unbekannten Gründen kam Alfred Uhlemann nach der Hinrichtung zunächst auf den Urnenhain Tolkewitz.
Wie in den Grabfeldern 1E und 1F wurden auch in diesem Grabfeld Gräber von Angehörigen der alliierten Siegermächte und weiterer Staaten hergerichtet und mit Namenstafeln versehen. Zunächst installierte die Friedhofsverwaltung angeschrägte einfache Holztafeln mit den Nachnamen der Bestatteten darauf.
Im Frühjahr 1951 platzierte die Friedhofsverwaltung im Grabfeld 4I zusätzlich einen Findling. Der vom Nordfriedhof stammende Stein wurde mittig bei der Grabreihe 29 platziert. Ihm vorgelagert war ein Plattenweg und eine gepflasterte Fläche, die wohl zum Ablegen von Blumenschmuck gedacht war. Die Fläche umgaben acht laufende Meter Steineinfassung. In der Reihe 29 waren ab September 1944 die meisten Hinrichtungsopfer innerhalb einer Reihe in zusammen 21 Gräbern bestattet worden. In tschechischer, polnischer und deutscher Sprache war auf dem Findling eingraviert: „Hier ruhen Bürger der polnischen und tschechoslowakischen Republik 1943–1945“.
Der Findling sollte offenbar für besuchende Angehörige und Delegationen aus den beiden Nachbarländern einen Ort des Gedenkens schaffen. Ein Foto aus den 1960er-Jahren zeigt, dass der Stein angenommen wurde. Mitglieder des Verbandes der Antifaschistischen Widerstandskämpfer aus der Stadt Česká Třebová, darunter die Witwe des hingerichteten Karel Morkes, ließen sich vor dem Findling fotografieren– mit einer eigens mitgebrachten Tafel „Zum Gedenken an die Bewohner der Stadt Česká Třebová, die in den Jahren 1939 bis 1945 gegen den Faschismus kämpften“.
Bei den auf dem Gedenkstein als nationale Gruppe benannten polnischen Staatsangehörigen handelte es sich tatsächlich um Tschechinnen und Tschechen, vereinzelt auch um Angehörige der deutschen Minderheit in Polen. Polnische Hinrichtungsopfer wurden – sofern ihre Leichname nicht der Anatomie übergeben wurden – auf dem Neuen Katholischen Friedhof in Dresden bestattet. Verantwortlich für die falschen Zuweisungen war die Friedhofsverwaltung, die auf die eingedeutschten Namensschreibweisen aus den Friedhofsunterlagen zurückgriff. Der Fehlerhaftigkeit dieses Vorgehens war sie sich bewusst und merkte an, es könne sich „später herausstellen, daß z. B. ein der Polnischen Nation zugeteilter Verstorbener als Tschechoslowakischer Staatsbürger ermittelt wird, und umgekehrt“. [2]Notiz Kobisch, 14.8.1951, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen.
Die in der Reihe 29 bzw. im Grabfeld 4I ebenfalls bestatteten Deutschen wurden auf dem Findling nicht erwähnt. Das wiederholte sich bei den Grabzeichen. Anlässlich einer gemeinsamen Begehung von Friedhofsleitung und Stadtverwaltung 1957 hieß es zwar, „es müßten auf den Denksteinen der Hingerichteten noch die Deutschen erwähnt werden“ [3]Stadtarchiv Dresden, 9.1.14, Nr. 778., aber Friedhofsunterlagen und die überlieferten Aufnahmen von Grabsteinen aus den 1960er-Jahren lassen erkennen, dass die Gräber, in denen deutsche Hinrichtungsopfer bestattet waren, weiterhin keine Namensinschrift enthielten – auch dann nicht, wenn sie mit tschechischen Hingerichteten gemeinsam in einem Grab lagen.
Die Aufnahmen von Gräbern in der Reihe 26 zeigen auch, dass die Friedhofsverwaltung die Grabtafeln – wie in den Grabfeldern 1E und 1F – durch einheitliche Grabzeichen aus Stein ersetzte, hier in der liegenden Variante. Ein Liegestein zeigt das Grab Nr. 31 mit den eingravierten Namen von Marie Perdulová, Jaroslav Vacek und František Procházka. Der im selben Grab bestattete Jiří Šizling, der in der Dresdner Haft vor der Vollstreckung seines Todesurteils an einer Lungentuberkulose starb, fehlt hingegen. Der Liegestein für das Grab Nr. 32 erinnert an František Racesberger, die deutschen Hinrichtungsopfer Walter Hollburg und Gertrud Schreier sind nicht aufgeführt.
Ein weiteres Foto aus Privatbesitz zeigt ebenfalls die 26. Reihe, vom Grab Nr. 26 bis zum Grab Nr. 22. Auf dem ersten Liegestein sind die drei Sudetendeutschen Rudolf Kocholaty, Karl Wittrich und Valentin Meerwald genannt. Rudolf Kocholaty galt als Tscheche, Valentin Meerwald und Karl Wittrich waren möglicherweise als kommunistische Widerstandskämpfer bekannt.
Der Ablauf der zwanzigjährigen Ruhefrist Mitte der 1960er-Jahre war eine Zäsur in der Frage des Erhalts der Gräber deutscher Hingerichteter. Nun stellte die Betreuungsstelle der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes beim Rat des Bezirkes Dresden Nachforschungen zu den Urteilsgründen an und fand heraus, dass zwölf Deutsche als „Gewohnheitsverbrecher, Plünderer, Volksschädlinge“ hingerichtet worden waren. Man könne sie „nicht den Menschen gleichstellen, die aus politischer oder religiöser Überzeugung dem faschistischen Wüten Widerstand geleistet haben“ [4]Rat des Bezirks Dresden, VdN-Betreuungsstelle, Tulatz, an die Verwaltung des Johannisfriedhofs, 10.4.1968, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen. Wenig später veranlasste die Friedhofsleitung die „Einebnung verwahrloster und ungepflegter Gräber der hingerichteten Deutschen“. [5]Verwaltung des Johannisfriedhofs an die VdN-Betreuungsstelle, 8.5.1968, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen. Diese Einebnungen betrafen vor allem das Grabfeld 4I, betroffen war etwa auch – wohl versehentlich – das Grab des Chemnitzer Kommunisten Paul Matz.
Weitere Einebnungen und Neubelegungen folgten Anfang der 1980er-Jahre, nachdem 1976 über 100 Leichname aus diesem Grabfeld in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführt worden waren. In vielen Gräbern lagen nun nur noch deutsche Hinrichtungsopfer oder solche, die als deutsch identifiziert worden waren oder als überführt galten, weil ihr Name auf der Gedenkwand im Grabfeld 3I stand.
Nach den Aushebungen lag nur noch ein Drittel der ursprünglich hier bestatteten Opfer von NS-Gewalt und Krieg in diesem Grabfeld. Von den NS-Hinrichtungsopfern als größter Gruppe waren nur noch 80 der ursprünglich über 220 Toten hier beerdigt: 63 deutsche, ein französisches und 16 tschechische Opfer der NS-Justiz. Obwohl sie laut Aushebungslisten nicht dorthin überführt wurden, sind die Namen von Karel Brunner, Stanislav Dejdar, František Drle, Karel Fišer, Rudolf Janda, Karel Košetický Antonín Mandík, Zdeněk Mašek und Emanuel Vácha auf der Gedenkwand im Grabfeld 3I eingraviert.

Gedenk- und Begräbnisanlage auf dem Südfriedhof in Leipzig, 1956
© SLUB/Deutsche Fotothek, Renate und Roger Rössing

Entwurfsskizze der Firma Ernst Burkhardt, 1951
© Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs

Reihe 26: Gräber Nr. 22 bis 24, mit stehenden Namenstafeln aus Holz, die erste Tafel von rechts für Josef Kareš, Josef Vaverka und Karel Brynych, um 1950
© privat

Reihe 26: Gräber Nr. 22 bis 26 mit Liegesteinen, der erste Grabstein von rechts für Rudolf Kocholaty, Karl Wittrich und Valentin Meerwald, 1960er-Jahre
© Státní oblastní archiv v Plzni
Das Grabfeld nach 1989/90
Im Zuge einer Bestandsaufnahme und Prüfung nach Inkrafttreten des Gräbergesetzes in Ostdeutschland wurden in diesem Grabfeld knapp dreißig Gräber anerkannt: vier Gräbern von Soldaten des Ersten Weltkriegs sowie 25 zum Teil mehrfach belegte Gräber von Hinrichtungsopfern. Fast sechzig Hingerichteten wurde der Status als Opfer im Sinne des Gräbergesetzes hingegen nicht zugesprochen. Es handelte sich fast ausnahmslos um deutsche Hingerichtete, die von sächsischen Sondergerichten wegen Diebstählen und anderen leichten kriminellen Vergehen verurteilt worden waren. Manche waren, wie Ilse Weyhe, vermindert schuldfähig gewesen, und nur wenige hatten Gewaltverbrechen begangen.
Die in der DDR begonnene Ausgrenzung dieser Gruppe von Hingerichteten aus dem Kreis der schutzwürdigen Gräber setzte sich nach 1989/90 fort, obwohl das Gräbergesetz eine Anerkennung als „Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen“ unabhängig vom Urteilsgrund vorsieht. Bestattete aus dieser Gruppe wurden auch dann nicht anerkannt, wenn sie mit anerkannten Personen in einem Grab lagen.
Ein dauerhaftes Ruherecht erhielten tschechische Hinrichtungsopfer, die 1976 als vermeintliche Deutsche nicht exhumiert worden waren. Die anerkannten Gräber von insgesamt zwölf Deutschen betrafen überwiegend Personen, die aus politischen Gründen zum Tode verurteilt worden waren – sie waren jedoch mehrheitlich in der DDR neu belegt worden, so auch das Grab von Valentin Meerwald und Karl Ederer.
Um eingeebnete und neu vergebene Gräber von knapp zwanzig Hinrichtungsopfern wieder sichtbar zu machen, beantragte das Amt für Stadtgrün Ende der 1990er-Jahre die Umbettung von deren Überresten: Sie sollten in die von Steinen eingefasste Fläche, überführt werden, auf der 1951 der Findling installiert worden war. Das lehnte die für die Mittelbewilligung zuständige Landesdirektion Sachsen jedoch ab: Die Stelle sei „oberirdisch nicht als Grab von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft erkennbar“ und es fehle „jede Grabgestaltung“. [1]Landesdirektion Sachsen an das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, 8.11.1999, Stadtarchiv Dresden/Zwischenarchiv, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, 8525/51.
Der Findling, der seine Funktion verloren hat, wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt mutmaßlich aus Sicherheitsgründen versetzt und umgelegt. Als Gedenkzeichen ist er längst in Vergessenheit geraten.
Wegen der Aushebungen und Neuvergaben von Gräbern erinnert heute fast nichts mehr daran, dass in diesem Grabfeld die meisten NS-Hinrichtungsopfer auf dem Johannisfriedhof bestattet wurden. Zu den wenigen heute sichtbaren Gräbern gehört das Grab, in dem noch der Tscheche Karel Brunner und der wegen regimekritischer Äußerungen zum Tode verurteilte Deutsche Ernst Salzbrenner bestattet sind. Ebenfalls besteht weiterhin das Grab von Karl Rudolph Johannes Lehmann, der im Ersten Weltkrieg ums Leben kam.

Liegender Findling, dahinter leicht erhöht und von Bäumen umrahmt, der ursprüngliche Aufstellungsort
© StSG/GSMP, Holm Helis, 2025





