Paul Matz

Paul Matz, um 1940

© Bundesarchiv

Nennung von Paul Matz in der Gedenk- und Begräbnisanlage für antifaschistische Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus auf dem Heidefriedhof, zweite Reihe von rechts, letzter Name

© StSG, GSMP

Paul Matz (1904–1944) wurde als Sohn von Marie und Paul Matz in Berlin-Neukölln geboren, sein Vater war bei der Eisenbahn beschäftigt. Nach dem Besuch einer Volks- und Fortbildungsschule in Berlin verdiente er seinen Lebensunterhalt als ungelernter Arbeiter, zuletzt in Chemnitz, bis er Ende der 1920er-Jahre arbeitslos wurde. Als Erwerbsloser engagierte er sich in der „Antifaschistischen Jungen Garde“ und bei der „Roten Arbeiterwehr“, die anstelle des 1929 verbotenen „Roten Frontkämpferbundes“, des paramilitärischer Wehrverbands der KPD, bei Streiks und politischen Kundgebungen aktiv wurden. 1932 wurde Matz auch Mitglied der KPD. Ab 1931 war der Vater einer unehelichen Tochter mit Marie Matz verheiratet. 

Ende 1933 wurde er verhaftet und vom Oberlandesgericht Dresden am 14. Juni 1934 in einem Prozess gegen insgesamt 16 Angeklagte wegen Fortführens der verbotenen KPD in Chemnitz zu einer zwanzigmonatigen Zuchthausstrafe wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt und für „wehrunwürdig“ erklärt. Matz wurde vorgeworfen, bei der Herstellung und dem Transport des für die Herstellung der illegalen Schrift „Kämpfer“ (Chemnitz) nötigen Vervielfältigungsapparats geholfen und zudem seine Bereitschaft zur Übernahme der Position des Organisationsleiters in einem Chemnitzer Stadtteil erklärt zu haben. Im September 1935 wurde er aus dem Zuchthaus Waldheim entlassen.

Seit 1941 war Paul Matz als Gießer bei der Chemnitzer Niederlassung der Dresdner Firma Kolben-Heiland beschäftigt, die ihre Produktion kriegsbedingt auf die Herstellung von Komponenten für Flakgeschütze umgestellt hatte. Die Chemnitzer Niederlassung beschäftigte vor allem russische Kriegsgefangene, mit denen Matz in einem Raum arbeitete. Nachdem ihn sein Vorarbeiter Walter Grafe bei der Gestapo denunziert hatte, wurde Matz Anfang Juni 1944 verhaftet und am 1. November 1944 erneut vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt – diesmal zum Tode.

Den Prozessunterlagen zufolge resultierte die Anzeige wegen regimekritischer Äußerungen aus einem länger anhaltenden persönlichen Konflikt zwischen Grafe und Matz, der Grafes Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht hatte akzeptieren wollen und auch handgreiflich geworden war. Im Zuge der Ermittlungen gab ein anderer Arbeitskollege weitere Äußerungen von Matz an, der unter anderem nach der deutschen Niederlage in der Schlacht um Stalingrad 1942/43 gesagt haben soll: „Wer an einen Sieg Deutschlands glaubt, ist ein Idiot“. Zudem soll er alliierte Luftangriffe auf deutsche Städte mit  „Wieder einige Nazis weg“ kommentiert, und eine Beteiligung als Soldat auf deutscher Seite am Krieg abgelehnt, aber seine Bereitschaft erklärt haben, aber im Falle eines Sieges der Sowjetunion auf deren Seite gegen die USA und Großbritannien zu kämpfen. 

Das Gericht wertete diese Aussprüche als öffentliche Aufforderungen zur Zerstörung des Willens des deutschen Volkes zur „wehrhaften Selbstbehauptung“ im Sinne des § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom August 1938. Die Richter hoben hervor, dass es sich bei Matz um einen „eingefleischten Kommunisten“ handle, der als „äußerst gefährlicher Staats- und Volksfeind […] ausgemerzt werden muss“ [1]Urteil gegen Paul Matz, Oberlandesgericht Dresden, 2. Senat, 1.11.1944, R 3017/33476, Bl. 7–9, hier: 9.. In biografischen Darstellungen wird Paul Matz’ Verhaftung und Verfolgung hingegen bis heute fälschlicherweise mit der Betreuung und Verpflegung von Zwangsarbeitern, der Organisierung illegaler Zusammenkünfte, der Anlage eines Waffenlagers und seiner Verbindung zu der Chemnitzer kommunistischen Widerstandsgruppe um Ernst Enge und Rudolf Harlaß in Zusammenhang gebracht. 

Nach dem Todesurteil wurde Matz aus dem Gefängnis in der Dresdner Mathildenstraße zur Urteilsvollstreckung in die George-Bähr-Straße überführt und am 6. Dezember 1944 hingerichtet. In dem wenige Stunden vor seinem Tod verfassten Abschiedsbrief an seine Frau vermachte er dieser seine wenigen Habseligkeiten, die ihm in der Haft geblieben waren, und dankte ihr für die gemeinsamen Jahre. Entgegen seiner dort geäußerten Mutmaßung, sein Leichnam werde verbrannt, wurde dieser sechs Tage nach der Hinrichtung auf dem Johannisfriedhof im Grabfeld 4I bestattet. 

Nach Kriegsende wurde Paul Matz in Chemnitz mit der Umbenennung der Markgrafenstraße in Paul-Matz-Straßegeehrt und an seinem Wohnhaus in der Andréstraße 11 erinnerte eine Gedenkplatte an ihn. Möglicherweise in Unkenntnis über Paul Matz’ Hinrichtung als kommunistischer Widerstandskämpfer ließ die Friedhofsverwaltung das Grab, in dem zwei weitere deutsche Hinrichtungsopfer bestattet worden waren, nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist einebnen. Darüber beschwerte sich seine Witwe 1977: „Als ich am 5.5.76 auf dem Friedhof war mußte ich feststellen daß alles eben war und alles eine Sandwüste.“ [1]Marie Matz an die <a>VdN-Kreisstelle Karl-Marx-Stadt</a>, 13.9.1977,&nbsp;Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz: 30413, VdN Nr. 56217. Anfang der 1980er-Jahre wurde das Grab neu vergeben, in Dresden wird an Paul Matz jedoch symbolisch mit einer Namensnennung in der Gedenk- und Begräbnisanlage für antifaschistische Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus auf dem Heidefriedhof erinnert. Aus dem Chemnitzer Stadtgedächtnis hingegen wurde die Erinnerung an Paul Matz nach 1989/90 getilgt: Seit 1990 heißt die nach ihm benannte Straße „Agricolastraße“, die Gedenkplatte in der Andréstraße 11 ist verschollen.

Quellen (Auswahl):


Name Paul Matz
Geschlechtmännlich
Nationalitätdeutsch
OpfergruppeJustizhäftling
Nicht anerkannt gemäß Gräbergesetz
Geburtsdatum17.08.1904
Todesdatum06.12.1944
Bestattungsdatum12.12.1944
FriedhofJohannisfriedhof
GrablageGrabfeld 4I
TodesursacheHinrichtung
TodesortDE, Dresden, Hinrichtungsstätte, Münchner Platz

Sollten Sie zu Personen oder deren Gräber über die Datenbank hinausweisende Auskünfte haben wollen, nutzen Sie bitte unser Online-Auskunftsformular.