Ilse Weyhe

Ilse Weyhe, aufgenommen bei der Kriminalpolizei Chemnitz, August 1944 (Ausschnitt)

© Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz

Ilse Weyhe (1911–1944) wurde als Ilse Hofmann in Oberfrohna (Limbach-Oberfrohna) geboren. Sie wuchs mit zwei jüngeren Geschwistern auf. Nach der Volksschule arbeitete sie im Betrieb ihres Vaters, einer Zuschneiderei für Handschuhe. Bis sie 1932 mit 21 Jahren heiratete, war sie drei Jahre als Fabrikarbeiterin tätig. Während ihrer Ehe, die nach sechs Jahren wegen Untreue des Ehemanns geschieden wurde, kümmerte sie sich um ein Pflegekind. 1938 heiratete sie den Schlosser Horst Weyhe. Wieder nahm Ilse Weyhe ein Pflegekind auf, das jedoch wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht wieder aus ihrer Obhut genommen wurde. Diese Ehe wurde Anfang 1943 geschieden. Nach mehreren kürzeren Beziehungen lernte Ilse Weyhe, die den Nachnamen ihres letzten Ehemanns behielt, Ende 1943 einen verheirateten Soldaten aus Stuttgart kennen. 

Ihm, ihrem Arbeitgeber – einer Gerätebaufirma in Burgstädt bei Chemnitz – und ihrem näheren Umfeld täuschte sie eine Schwangerschaft vor. Eigene Kinder konnte sie jedoch nicht bekommen. Mit Zustimmung des Arbeitsamts kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis. Anfang August 1944 ließ sie sich bei einem Standesamt in Stuttgart eine Geburtsurkunde für ein angebliches Kind ihrer Schwester auf ihren eigenen Namen ausstellen, entwendete wenig später in Chemnitz ein vier Wochen altes Mädchen aus einem Kinderwagen und meldete es polizeilich als ihr Kind an. Die lokale Presse berichtete über die Entführung.

Sechs Tage nach der Mitnahme des Kindes, am 24. August 1944, wurde die geringfügig vorbestrafte Ilse Weyhe verhaftet. Eine bei der Kriminalpolizei Chemnitz angefertigte Aufnahme zeigt sie in aufgelöstem Zustand und mit den Tränen kämpfend. Am 27. August 1944 kam sie in Chemnitz in Untersuchungshaft. Bereits am 29. August 1944 erhob die Oberstaatsanwaltschaft Anklage gegen sie, am 31. August 1944 folgte das Todesurteil des Sondergerichts Chemnitz auf Grundlage der Volksschädlingsverordnung. Dabei stützten sich die Richter auf ein medizinisches Gutachten, demzufolge die Angeklagte eine „krankhafte Erbanlage“ habe und „starken erotischen Triebneigungen“ unterliege, wobei eine „hysterische Komponente“ ihr die nötige Willenskraft zur Umsetzung einmal gefasster Pläne verleihe.[1]Urteil des Sondergerichts Chemnitz gegen Ilse Weyhe, 31.8.1944, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz, 30149, Nr. 834, Bl. 60–65, die Zitate Bl. 63. Die ihr ebenfalls attestierte verminderte Zurechnungsfähigkeit fand hingegen keine Berücksichtigung beim Strafmaß. Ilse Weyhes Darlegung, sie habe sich ihren Kinderwunsch erfüllen und außerdem ihren Partner enger an sich binden wollen, von dem sie sich Versorgung und eine wirtschaftliche Besserstellung versprochen habe, wies das Gericht zurück bzw. verwendete sie einseitig gegen sie: Weyhe sei ein „asozialer und haltloser Mensch“, dessen einziges Tatmotiv der Wunsch nach einem bequemen Leben gewesen sei, [2]Urteil des Sondergerichts Chemnitz gegen Ilse Weyhe, 31.8.1944, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz, 30149, Nr. 834, Bl. 60–65, das Zitat Bl. 64. und sie habe sich die Kriegsverhältnisse zunutze gemacht. Kurz nach dem Urteil wurde sie nach Dresden überführt. Sie selbst und ihre Mutter ließen über Rechtsanwälte Gnadengesuche einreichen. Ilse Weyhe wandte sich zudem persönlich an die Reichskanzlei und bat um eine Umwandlung der Todes- in eine Zuchthausstrafe, denn sie wolle ihrer kranken Mutter eine Stütze sein. Zudem führte sie an, stets arbeitsam gewesen zu sein und das entführte Kind in einem gutem Allgemeinzustand übergeben zu haben. Ilse Weyhe starb 29. September 1944 am Münchner Platz in Dresden unter der Guillotine. Anfang Oktober 1944 wurde sie zusammen mit vier weiteren Hinrichtungsopfern in einem Grab im Feld 4I auf dem Johannisfriedhof bestattet. Nachdem 1976 drei im selben Grab bestattete tschechische Hinrichtungsopfer in das Grabfeld 3I überführt worden waren, wurde das Grab mit den Überresten von Ilse Weyhe und einem weiteren deutschen Hinrichtungsopfer als nicht erinnerungswürdig eingestuft und eingeebnet. Beide wurden deshalb auch nach 1989/90 nicht als Opfer gemäß Gräbergesetz anerkannt.

Quellen (Auswahl):

  • Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz: 30149, Nr. 834

Name Ilse Weyhe
GeburtsnameHofmann
Geschlechtweiblich
Nationalitätdeutsch
OpfergruppeJustizhäftling
Nicht anerkannt gemäß Gräbergesetz
Geburtsdatum04.04.1911
Todesdatum29.09.1944
Bestattungsdatum04.10.1944
FriedhofJohannisfriedhof
GrablageGrabfeld 4I
TodesursacheHinrichtung
TodesortDE, Dresden, Hinrichtungsstätte, Münchner Platz

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