Das Grabfeld 1F
Die über 120 Opfer im Sinne des Gräbergesetzes in diesem Grabfeld waren fast ausnahmslos Hingerichtete vom Münchner Platz in Dresden, die zwischen September 1943 und August 1944 beerdigt worden waren. Durch Aushebungen verringerte sich ihre Zahl um mehr als zwei Drittel, die Bestatteten sind nun mehrheitlich nicht mehr tschechischer, sondern deutscher Nationalität.
Lage des Grabfelds 1F auf dem Johannisfriedhof
Heutige Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Belegung des Grabfelds
Über 120 Opfer im Sinne des Gräbergesetzes wurden im Grabfeld 1F bestattet. Bis auf eine zivile Zwangsarbeiterin und vier deutsche Kriegsgefangene sind alle Bestatteten Hinrichtungsopfer der NS-Justiz.
Die Hingerichteten wurden zwischen Ende September 1943 und Anfang August 1944 in der ersten Hälfte des Grabfelds bis zur Reihe 11 bestattet. Überwiegend belegte die Friedhofsverwaltung ein Grab mit zwei bis drei Leichnamen. Ein knappes Drittel der hier bestatteten Hinrichtungsopfer war deutscher Nationalität – darunter zwei Sudetendeutsche –, die übrigen waren tschechischer Nationalität.
Das Grabfeld in der SBZ/DDR
Nach Kriegsende änderte sich die Zahl der im Grabfeld Bestatteten durch Exhumierungen. Zugleich nahm die Friedhofsverwaltung Gräber in Pflege und versah sie mit Grabzeichen.
Bereits zwei Monate nach Kriegsende, im Juli 1945, ließ die Familie des 1944 hingerichteten Kurt Schlosser seine Urne vom Urnenhain Tolkewitz in das Familiengrab im Grabfeld 1F überführen. In der NS-Zeit hatte die Gestapo den Angehörigen die Herausgabe des Leichnams des Kommunisten und aktiven Regimegegners verweigert. Doch bereits Ende September 1945 wurde die Urne erneut exhumiert, um in ein Kolumbarium am Japanischen Palais als zentralem Begräbnis- und Gedenkort für den kommunistischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Dresden überführt zu werden. Als das Kolumbarium aufgelöst wurde, kam Kurt Schlossers Urne in einen „Ehrenhain“ für Verfolgte des Naziregimes auf dem Heidefriedhof.
Vier tschechische Hinrichtungsopfer wurden in Familiengräber in der Tschechoslowakei überführt. Der Bestattung von Jaroslav Vintrs Urne auf den Friedhof in Libušín im Jahr 1950 folgte 1963 die Exhumierung von Oldřich Hornofs Leichnam. Er wurde – wie zwei Jahre später auch Jaroslav Hábl und Václav Kratochvíl – auf dem städtischen Friedhof in Most beigesetzt. Oldřich Hornofs Grabinschrift weist auf seinen von den Nationalsozialisten verursachten Hinrichtungstod hin: „NACISTY POPRAVEN“ (von den Nazis hingerichtet). Václav Kratochvíls Inschrift erwähnt zudem auch Dresden als Todesort: „POPRAVEN NACISTY V DRÁŽĎ’ANECH“.
1949 wurden die Überreste der tschechischen Hinrichtungsopfer Jaroslav Kokoška, Jaroslav Kopecký und Konstantin Selucký – die versehentlich für sowjetische Staatsbürger gehalten wurden – sowie jene der russischen Zwangsarbeiterin Matrona Bradtschina in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 5Ka überführt.
Im September 1945 ließ Hans-Dieter Badsteins Schwester das Grab ihrer Mutter und ihres Bruders mit einem Holzkreuz versehen, das auf dessen Hinrichtungstod verwies. Ihrer Mutter, Wally Badstein, war es 1944 gelungen von der Gestapo eine Erlaubnis zur privaten Bestattung des Leichnams zu erhalten. Sie selbst starb im September 1945.
Auch andere Angehörige deutscher Hinrichtungsopfer nahmen Gräber in Pflege.
Bestandsaufnahmen der Friedhofsverwaltung und Fotos der Gräber geben einen Eindruck von der vorgesehenen Kennzeichnung der Gräber von Opfern aus den Reihen der Siegermächte und verbündeter Staaten. Die stehenden Grabzeichen für die geschützten Gräber gehen auf einen Entwurf der Steinmetzfirma Ernst Burkhardt für stehende und liegende Grabzeichen aus Rochlitzer Porphyr bzw. Kunstmuschelkalkstein aus dem Jahr 1962 zurück.
Eine Aufnahme aus den 1960er- oder frühen 1970er-Jahren zeigt insgesamt fünf Grabsteine für tschechische Hinrichtungsopfer. In der vierten Reihe sind (von links nach rechts) Grabzeichen für Václav Janoušek und Josef Reisner sowie für Ladislav Ropp und Zdeňka Varhulíkova zu erkennen. In der fünften Reihe wird (von links nach rechts) mit Grabsteinen auf drei nebeneinander liegenden Gräbern an Rudolf Chudáček und Alois Černota, an Josef Šašek sowie an František Sobotka und František Čivrný erinnert. Alle diese Bestatteten wurden 1976 in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführt. Alfred Haubold, František Kikerle, Rudolf Mayer, Gertrud Rausch, Karel Soukup, Arnošt Štégl und Karel Stehlík, die ebenfalls in den genannten Gräbern in der vierten und fünften Reihe bestattet worden waren, sind auf den Grabsteinen nicht erwähnt, weil sie irrtümlich für Deutsche gehalten wurden oder tatsächlich Deutsche waren. Deshalb wurden ihre Überreste 1976 nicht exhumiert.
Heute sind von den fünf Gräbern nur noch die drei nebeneinander liegenden Grabstellen in der fünften Reihe äußerlich sichtbar (ohne Grabsteine), ein Grabstein für den 1961 hier bestatteten Deutschen Johannes Scholze, sowie ein Grab in der Reihe vier, in dem nur noch Arnošt Štégl bestattet ist.
Tschechische Angehörige machten bei Besuchen auf dem Johannisfriedhof Fotos von den Gräbern ihrer Familienmitglieder und legten dort Kränze oder Blumen nieder – so die Familien von František Šiška und Karel Chlada. Auch machten sie die Friedhofsverwaltung auf fehlende Namen auf den Grabsteinen aufmerksam.
1976 wurden die Leichname von 76 Hinrichtungsopfern aus diesem Grabfeld in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführt. Die Namen von Václav Cajthaml, Martin Šlouf, Karel Soukup, Karel Stehlík und Cyril Šumbera finden sich zwar auf der Gedenkwand, ihre Gebeine wurden jedoch nicht dorthin überführt. Jan Eliáš, František Kikerle, Rudolf Loudát, František Ott, Jan Plšek und Arnošt Štégl galten aufgrund ihrer eingedeutschten Namen als Deutsche und blieben deshalb in ihren Gräbern.
Weniger als ein Drittel der ursprünglich in diesem Grabfeld bestatteten Opfer von NS-Gewalt und Krieg lag Ende der 1970er-Jahre noch hier.
Das Grabfeld nach 1989/90
In Anwendung des Gräbergesetzes erhielten 13 Hinrichtungsopfer nach 1990 ein ewiges Ruherecht: Sechs Tschechen hatten sich der deutschen Okkupationsherrschaft widersetzt und waren vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt worden. Hinzu kamen der wegen regimekritischer Äußerungen hingerichtete Deutsche Paul Wolf und der Sudetendeutsche Josef Hartig. Die fünf auf der Namenswand im Grabfeld 3I genannten tschechischen Hinrichtungsopfer hingegen galten irrtümlicherweise als überführt, ihre tatsächlichen Gräber in diesem Grabfeld sind daher nicht geschützt.
Im Unterschied zur Anerkennungspraxis im Grabfeld 1E erhielten 23 deutsche Hinrichtungsopfer hier kein dauerndes Ruherecht, obwohl es ihnen gemäß Gräbergesetz zustehen würde. Alle waren wegen krimineller Delikte im Krieg von Sondergerichten zum Tode verurteilt worden, der Hinrichtungstod im Bestattungsbuch vermerkt. Lediglich im Fall von Ilse Wagner stand die Nachbeerdigung ihrer Mutter im selben Grab der Anerkennung entgegen. Das Grab eines deutschen Hinrichtungsopfers wurde noch 2012 neu vergeben.
Auch die anerkannten Gräber von Hinrichtungsopfern sind nicht namentlich gekennzeichnet. Eine Sonderrolle nimmt Hans-Dieter Badsteins Grab ein, das kein dauerhaftes Ruherecht erhalten konnte, weil das Gräbergesetz dies ausschließt, wenn Familienangehörige nachbeerdigt worden sind. Nach Aufgabe des Grabes durch seine Familie nahm es die Stadt Dresden 1968 in Pflege, weil Badstein aus politischen Gründen verfolgt worden war.
Ebenfalls anerkannt wurden die Gräber von vier deutschen Soldaten des Zweiten Weltkriegs anerkannt. Das Grab von Willy Eisenberg ist das einzige anerkannte Grab in diesem Grabfeld, das – auf Drängen seiner Angehörigen – Ende der 1990er-Jahre ein Grabkissen erhalten hat.
















