Das Grabfeld 5F
Nach den Bombenangriffen vom Februar 1945 bis Kriegsende wurden hier rund fünfzig Häftlinge bestattet, die in Außenlagern des KZ Flossenbürg untergebracht waren und in Dresdner Betrieben Zwangsarbeit leisten mussten. Drei Viertel waren als jüdisch im Sinne der NS-Rassengesetze verfolgt worden. Auch sieben Hinrichtungsopfer wurden in diesem Grabfeld beerdigt.
Lage des Grabfelds 5F auf dem Johannisfriedhof
Heutige Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Belegung des Grabfelds
Das Grabfeld 5F wurde mutmaßlich erst nach den Bombenangriffen auf Dresden von Mitte Februar 1945 angelegt, um dort KZ-Häftlinge und Hinrichtungsopfer zu bestatten. Die letzte Beisetzung erfolgte im Juli 1945, als ein Soldat, dessen Angehörige nicht bekannt waren, hier auf Kosten der Fürsorge bestattet wurde. Insgesamt konnten 62 Tote im Sinne des Gräbergesetzes ermittelt werden. Die größte Gruppe unter den Bestatteten bilden rund fünfzig KZ-Häftlinge, die in Dresdner Außenlagern des KZ Flossenbürg untergebracht waren, Zwangsarbeit leisten mussten und in den Grabreihen 6 und 8 bestattet wurden.
Zu den ersten Beigesetzten gehörten sieben tschechische und deutsche Justizgefangene, die am 8. Februar 1945 am Münchner Platz hingerichtet worden waren. Es handelte sich um den letzten Tag während des Nationalismus, an dem dort – wegen der Schäden durch die Luftangriffe Mitte Februar 1945 – die Guillotine zum Einsatz kam. Die Luftangriffe verzögerten auch die Beisetzung der Hingerichteten, die in einer Halle zwischengelagert wurden, bis sie am 26. Februar 1945 schließlich in vier nebeneinander liegenden Gräbern in der 6. Reihe des Grabfelds 5F bestattet wurden. Mit ihnen wurde ein weiterer Justizgefangener vom Münchner Platz bestattet, dessen Identität nicht bekannt ist, sowie ein Strafgefangener aus Bautzen.
Auch siebzehn weitere Opfer nationalsozialistischer Gewalt, überwiegend KZ-Häftlinge, wurden am 26. Februar 1945 in diesem Grabfeld beigesetzt. Überlieferte Einäscherungsanweisungen lassen vermuten, dass die Toten ursprünglich eingeäschert und im städtischen Urnenhain beigesetzt werden sollten. Fast ausnahmslos kamen die an diesem Tag Bestatteten bei oder kurz nach den Luftangriffen ums Leben. Darunter waren mindestens acht KZ-Häftlinge aus den Außenlagern Bernsdorf und Zschachwitz, so auch Hildegard Vogl.
Auch zwei Polizeihäftlinge des Arbeitserziehungslagers Radeberg sowie ein ziviler Zwangsarbeiter starben bei den Luftangriffen. Hinzu kam Kazinias Stoßa, der im Zuge der Bombenangriffe geplündert hatte und deswegen von der Polizei erschossen worden war. Wegen Plünderungen waren noch zwei weitere Personen getötet, die namentlich nicht bekannt sind.
Drei Viertel der KZ-Häftlinge galten als jüdisch im Sinne der NS-Rassengesetze, darunter die Dresdnerin Ilse Paulich. Fast zwei Drittel von ihnen waren weiblich. Die jüngste Bestattete, Adela Radzyner, starb etwa drei Wochen vor ihrem fünfzehnten Geburtstag. Wie knapp die Hälfte der Bestatteten war sie polnischer Nationalität.
Wenige Tage nach Kriegsende wurde Abram Szwajcer als früherer KZ-Häftling ebenfalls hier beigesetzt. Höchstwahrscheinlich war er von SS-Männern erschossen worden. Anfang Juli 1945 folgte der im Stadtkrankenhaus Johannstadt gestorbene vormalige polnische Zwangsarbeiter Józef Nibudek, der in der Reihe 3 beerdigt wurde. In diesem Grabfeld sind auch vier Soldaten des Zweiten Weltkriegs bestattet, von denen nur der kurz nach Kriegsende tot aufgefundene Kurt Scholz mit Namen bekannt ist.
Das Grabfeld in der SBZ/DDR
Insgesamt sieben Tote wurden auf andere Friedhöfe überführt. So erfolgte 1946 die Exhumierung und feierliche Wiederbestattung der Überreste von Margarete Blank in eine neu geschaffene Ehrengrabanlage auf dem Leipziger Südfriedhof – zusammen mit Angehörigen der Widerstandsgruppe um Georg Schumann aus dem Grabfeld 4I. Kurz nach der Einweihung der Anlage wurde auch die Urne von Walter Heise aus dem Grabfeld 5F dorthin überführt.
Die französischen KZ-Häftlinge Adolphe Coll und Pierre Robert Gabard wurden auf Veranlassung französischer Gräberkommissionen 1948 bzw. 1951 nach Frankreich überführt. Pierre Robert Gabard wurde auf dem Nécropole Nationale Le Pétant in Montauville bestattet.
Mit Unterstützung und wohl auch auf Initiative der Dresdner jüdischen Gemeinde erstellte die Friedhofsverwaltung Ende Oktober 1948 ein Bestattungsverzeichnis jüdischer KZ-Häftlinge. In der Folge wurden 1950 die Leichname von Hinia Radzyner und ihrer vierzehn Jahre alten Tochter Adela ausgehoben und auf dem Neuen Jüdischen Friedhof in Dresden beigesetzt. In hebräischer Sprache wird dort Mutter und Tochter gedacht, „weggepflückt […]‚ in der Blüte ihrer Tage‘ durch die Nazi-Mörder im Internierungslager hier in Dresden“. Ebenfalls auf den Neuen Jüdischen Friedhof überführt wurden zwei Jahre später Abram Szwajcers Überreste.
1949 wurden zwei jüdische KZ-Häftlinge, der Pole Józef Montag und die Ungarin Kató Kallós, in die sowjetische Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 5Ka überführt.
Im Zuge der Überprüfung der sogenannten Alliiertengräber wurden in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre fehlende Grabsteine mit Namensinschriften für Hinrichtungsopfer und KZ-Häftlinge in diesem Grabfeld lediglich dokumentiert. Anders als in den Grabfeldern 1E, 1F und 4I wurden jedoch keine Grabsteine gesetzt.
1953 wurde der Leichnam des polnischen Zwangsarbeiters Józef Nibudek in das Grabfeld 4I überführt, nachdem dort ein Findling zum Gedenken an die dort bestatteten tschechischen und vermeintlich polnischen Opfer errichtet worden war.
1976 wurden die beiden russischen bzw. ungarischen KZ-Häftlinge Olga Koledjonok und Livia Vajdy, die für Tschechinnen gehalten wurden, in die neu errichtete Gedenk- und Begräbnisanlage im Grabfeld 3I überführt. Sie finden aber keine namentliche Erwähnung auf der Gedenkwand – mutmaßlich deshalb, weil sie als KZ-Häftlinge nicht den dort geehrten „Widerstandskämpfern“ gleichgesetzt werden sollten.
Aushebungslisten zufolge wurden 19 als polnisch angenommene KZ-Häftlinge – parallel zu den Überführungen in die Anlage im Grabfeld 3I – auf eine kleine Wiese vor dem Grabfeld 2H überführt. Weitere Anhaltspunkte für die tatsächliche Umsetzung fehlen.
Das Grabfeld nach 1989/90
Alle hier Bestatteten Opfer von Krieg und Gewalt erhielten in den 1990er-Jahren ein dauerndes Ruherecht, lediglich der wegen Plünderung von der Polizei erschossene Kazinias Stoßa wurde ausgenommen. Die tschechischen Hinrichtungsopfer Karel Šašek, Josef Švarc und Josef Friedl wurden anerkannt, obwohl die Friedhofsverwaltung zwei der Gräber in der ersten Hälfte des Jahres 1989 neu vergeben hatte.
1993, als insgesamt 48 Grabzeichen für Opfer von Gewalt und Krieg auf dem Johannisfriedhof verlegt wurden, erhielten vier nebeneinanderliegende Gräber im Grabfeld 5F stehende Grabsteine.
Das Grab des italienischen KZ-Häftlings Italo Segabinazzi hat kein Grabzeichen, ist jedoch mit einem gerahmten Text in italienischer Sprache versehen. Einer Notiz im Bestattungsbuch aus dem Jahr 1991 zufolge wollte das Italienische Rote Kreuz damals seinen Leichnam eventuell exhumieren.
1998 ließ die Friedhofsverwaltung auf eigene Initiative kurzfristig einen Grabstein für Cwija Werebejczyk anfertigen, nachdem Angehörige aus Israel ihren Besuch angekündigt hatten. Der Grabstein ist mit einem Davidstern versehen und informiert über ihren Tod „nach 5 Jahren Verfolgung im Ghetto u[nd] KZ-Lagern“. Von der mitbestatteten KZ-Gefangenen Maria Weisz sind nur die Lebensdaten angegeben.









