Das Grabfeld 1E

Hier wurden über 100 Opfer von Krieg und Gewalt bestattet, die mit Abstand größte Gruppe waren Hingerichtete vom Münchner Platz in Dresden, die zwischen März 1942 und Juli 1944 bestattet worden waren. Nach Exhumierungen liegt heute  nur noch ein knappes Drittel der ursprünglich Bestatteten, mehrheitlich deutsche Hinrichtungsopfer, in diesem Grabfeld.



Belegung des Grabfelds

In diesem Grabfeld wurden zwischen 1941 und 1944 über 100 Opfer im Sinne des Gräbergesetzes beigesetzt. 

Die mit Abstand größte Opfergruppe waren 88 Gefangene der zivilen Justiz, fast ausnahmslos Hinrichtungsopfer vom Münchner Platz. Bestattet wurden sie zwischen März 1942 und Juli 1944 in Einzelgräbern mit jeweils bis zu vier Leichnamen. Etwa zwei Drittel der Justizgefangenen waren frühere tschechoslowakische Staatsangehörige, bis auf zwei Sudetendeutsche und einen Ungarn waren sie tschechischer Nationalität. Die übrigen Häftlinge waren Deutsche aus Sachsen. Emmerich Czaslawska, ein Angehöriger der Waffen-SS, der nach dem Todesurteil eines Militärgerichts erschossen worden war, wurde im März 1944 hier beigesetzt.

Zwischen Mitte 1943 und Mitte 1944 wurden in diesem Grabfeld zudem 14 zivile Zwangsarbeiter:innen aus Osteuropa beerdigt.

Ebenfalls sind hier zwei Polizeihäftlinge beigesetzt, darunter der ukrainische Kriegsgefangene Afanassij Bordus. Weiterhin sind in diesem Grabfeld zwei Soldaten des Zweiten Weltkriegs bestattet sowie Josef Winkler, ein Angehöriger der Waffen-SS, der aus unbekannten Gründen Suizid begangen hat. Ein Zivilist, der während der Luftangriffe auf Dresden am 7. Oktober 1944 ums Leben kam, wurde ebenfalls in diesem Grabfeld im Familiengrab beigesetzt. 

Im Spätsommer 1945 wurden zudem neun Vertriebene hier beigesetzt.
 

Das Grabfeld in der SBZ/DDR

Exhumierungen und Überführungen auf auswärtige Friedhöfe oder auf andere Grabfelder innerhalb des Johannisfriedhofs sowie die Inpflegenahme von Gräbern veränderten das Grabfeld seit Kriegende.

Zwischen 1946 und 1962 wurden fünf Hinrichtungsopfer auf Initiative ihrer Angehörigen auf Heimatfriedhöfe überführt. Die Aushebung des Deutschen Bernhard Mühlbach erfolgte 1946 auf Betreiben seines Schwiegersohns, 1956 die Exhumierung des tschechischen Widerstandskämpfers Otakar Moravec und seine Bestattung in Kolín. 1959 ließ Václav Šmídl die Urnen seiner Brüder František und Karel Šmídl auf dem Friedhof in Kaznějov bestatten. František Šmídl war am Münchner Platz hingerichtet worden, Karel Šmídl hatte andernorts Suizid begangen. 1960 wurde Eduard Králs Urne nach Litomyšl überführt und dort bestattet. 1962 folgte die Einäscherung der Überreste von Julian Střibrný, um die Urne auf dem Friedhof in Kladno im Familiengrab beizusetzen. Auf seiner Urne ist zu lesen: „†1943 POPRAVEN NACISTY V DRÁŽĎ‘ANECH POPEL PŘEVEZEN DO VLASTI R. 1962“ (1943 von den Nazis in Dresden hingerichtet, die Asche 1962 in die Heimat überführt).

Als die Besatzungsmacht 1949 im Grabfeld 5Ka eine Gedenk- und Begräbnisanlage für sowjetische Staatsangehörige einrichten ließ, wurden zehn zivile Zwangsarbeiter:innen aus dem Grabfeld 1E dorthin überführt.

Parallel zu den Exhumierungen nahm die Friedhofsverwaltung seit Kriegsende aufgrund entsprechender Befehle der sowjetischen Besatzungsmacht die Gräber von Angehörigen der alliierten Siegermächte und weiterer vormals von Deutschland besetzter Länder in Pflege. Später war die Stadt Dresden für die Grabpflege verantwortlich. 

Die vorgesehene namentliche Kennzeichnung der sogenannten „Alliiertengräber“ oder auch „Ausländergräber“ auf Grabsteinen wurde nur teilweise umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1957 führte 38 entsprechende Gräber im Grabfeld 1E auf. Auf 30 Grabstellen war mindestens eine Person nicht erwähnt bzw. gab es dort keinen Grabstein. Es fehlten die Namen deutscher oder vermeintlich deutscher Personen, deren Gräber – ohne namentliche Nennung –die Stadt nur dann pflegte, wenn sie im selben Grab wie Nichtdeutsche lagen. So waren nur Anastasie Toušková und Eduard Král auf dem Grabstein genannt, obwohl Karel Anzenbacher im selben Grab lag. Als die Friedhofsverwaltung erfuhr, dass er tschechischer Nationalität war, wurde Anfang der 1970er-Jahre ein neuer Grabstein gesetzt – nun mit seinem Namen. Eduard Králs Name fehlte nun darauf, da sein Leichnam inzwischen exhumiert worden war. 1973 wurde die Friedhofsverwaltung durch ein Dresdner Ehepaar, das mit der tschechischen Familie Petr befreundet war, auf das Grab von Eduard Petr aufmerksam, das nun in die Pflegeliste aufgenommen wurde. Auf dem Grabstein von Ladislav Najvar fehlen die Namen der Mitbestatteten Josef Ungr und Alois Levinka. Auf dem Grabstein für Julian Střibrný und Břetislav Dadák fehlte der mitbestattete Josef Jelínek. Die Inschriften orientierten sich an den eingedeutschten Namensschreibweisen im Bestattungsbuch und nannten die dort vermerkten Beisetzungsdaten anstelle der Todesdaten. 

Die Gräber von als deutsch identifizierten Hinrichtungsopfern galten, sofern sie wegen krimineller Delikte zum Tode verurteilt worden waren, nicht als dauerhaft erhaltenswert. Weil diese Gräber nicht für Neubelegungen genutzt wurden, wurden sie – anders als im Grabfeld 4I – nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist jedoch nicht eingeebnet. 

Den tiefsten Eingriff in das Gräbergefüge bildete die Überführung von 62 Leichnamen aus diesem Grabfeld in das Grabfeld 3I im Jahr 1976. Gleichzeitig wurden zwei zivile Zwangsarbeiter:innen in das Grabfeld 5Ka überführt, um zwei irrtümlich dort bestattete Hinrichtungsopfer zu ersetzen, die nun ebenfalls in das Grabfeld 3I überführt wurden.

Ende der 1970er-Jahre war nur noch ein knappes Drittel der ursprünglich im Grabfeld 1E bestatteten Opfer im Sinne des Gräbergesetzes hier begraben. Unter den Hinrichtungsopfern überwogen nun Deutsche. Bestattete tschechischer Nationalität waren infolge der Aushebungen in der Minderzahl. Von den verbleibenden tschechischen Hinrichtungsopfern galten Antonín Forman, Jáchym Katzer und Josef Keller fälschlich als Deutsche. Die Gebeine von Ludvík Krüszely, Miroslav Muknšnábl, Bruno Pitas, Otakar Šubrt und Bedřich Vařeka hingegen wurden – wohl wegen Schwierigkeiten bei der Aushebung oder versehentlich – im Grab belassen. Ihre Namen sind an der Gedenkwand im Grabfeld 3I eingraviert.
 

Das Grabfeld nach 1989/90

Nach Inkrafttreten des Gräbergesetzes in Ostdeutschland wurden in diesem Grabfeld 22 zum Teil mehrfach belegte Gräber unter seinen Schutz gestellt. Auch alle 16 deutschen Hinrichtungsopfer wurden anerkannt. Sie waren mehrheitlich von sächsischen Sondergerichten wegen Diebstahlsdelikten und anderen kriminellen Straftaten ohne Gewaltanwendung gegen Dritte zum Tode verurteilt worden. 

1993 erhielten fast alle Gräber ein Grabzeichen. In Umkehr zu den Grabkennzeichnungen in der SBZ/DDR erhielten nun die 1976 nicht ausgehobenen tschechischen und auch die deutschen Hinrichtungsopfer Grabsteine mit ihren Namen. Betroffen war etwa Jachym Katzer, der seit 1976 infolge der Aushebung von Mitbestatteten in einem Einzelgrab lag. Der vom Sondergericht Dresden verurteilte Horst Dautert teilt sich ein Grabzeichen mit Otakar Šubrt. Den Grabstein für Václav Fiala, der 1976 in das Grabfeld 3I überführt worden war, ersetzt seit 1993 ein Grabzeichen für Bedřich Vařeka, Kurt Lohse und Erwin Lares. Auch Gertrud Stanges Einzelgrab erhielt ein Grabkissen. An den in Polizeihaft gestorbenen ukrainischen Kriegsgefangenen Afanassij Bordus wird zusammen mit dem deutschen Hinrichtungsopfer Rudolf Hübner erinnert.

Erstmals wurden nun auch die Gräber zweier Soldaten des Zweiten Weltkriegs – Willi Lubinas und Heinz Gubsch – sowie von Josef Winkler, einem Angehörigen der Waffen-SS, in Pflege genommen und erhielten ein dauerhaftes Ruherecht. 

Wie schon vor 1989 wurden die Namensschreibweisen aus den Bestattungsbüchern übernommen und die dort vermerkte Bestattungs- anstelle der Todesdaten auf den Grabzeichen genannt. Hinweise auf Herkunft und Todesumstände fehlen. Zusätzliche Hinweise finden sich lediglich bei dem Soldaten Willi Lubinas, der als „Grenadier“, und bei Josef Winkler, der als „Schütze“ angegeben wird. Als Grenadiere wurden in der Wehrmacht ab Oktober 1942 die vormaligen „Schützen“ der Infanterie bezeichnet.