Horst Dautert
Horst Dautert (1920–1943) wurde im westpreußischen Elbing (heute Elbląg, Polen) als Sohn von Olga und Walter Ferdinand Dautert geboren. Sein Vater – ein Kellner – starb, als Horst Dautert drei Jahre alt war, und seine verwitwete Mutter zog mit ihm nach Dresden, wo sie als Arbeiterin ihren Lebensunterhalt verdiente.
Im Juli 1942 heiratete Horst Dautert im Alter von 21 Jahren die etwa gleichaltrige Lisbeth Mühle. Anfang 1943 bekam das Paar, das in der Inneren Neustadt in Dresden wohnte, den Sohn Harry. Im Frühjahr 1943 erhielt Dautert eine Anstellung als Aushilfsarbeiter bei der Deutschen Reichsbahn in der Gepäckabfertigung am Bahnhof Dresden-Neustadt. Ihm oblag es, fehlende, überzählige oder beschädigte Gütersendungen zu ermitteln. Nicht lange nach seiner Einstellung wurde er verhaftet, und am 29. April 1943 verurteilte das Sondergericht beim Dresdner Landgericht ihn zum Tode. Dautert wurde vorgeworfen, Lebensmittel aus Paketen und Koffern entwendet und zwecks Verschleierung amtliche Unterlagen vernichtet zu haben. Die Lebensmittel hatte er gemeinsam mit seiner Frau verbraucht sowie Bohnenkaffee zu überhöhten Preisen verkauft. Am Verkauf des Diebesguts beteiligte sich auch Lisbeth Dautert, die im selben Prozess wegen Hehlerei eine einjährige Gefängnisstrafe erhielt.
Nach dem Todesurteil kam Horst Dauert in Kontakt mit dem katholischen Gefängnisseelsorger Pater Franz Bänsch, der sich von dem drakonischen Urteil in einer Notiz distanzierte: „Erst 22 Jahre und die erste Verhaftung im Leben und trotzdem zum Tode“. [1]Notiz, wohl am Hinrichtungstag, Sammlung Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, Unterlagen Franz Bänsch (Kopie). Am 31. Mai 1943 wurde Horst Dautert am Münchner Platz hingerichtet. Zusammen mit drei am selben Tag hingerichteten Tschechen wurde er am 4. Juni 1943 in einem Grab im Feld 1E bestattet. Nachdem zwei der hier Bestatteten 1976 in die Gedenk- und Begräbnisanlage im Feld 3I überführt worden waren, blieben nur Dautert und Otakar Šubrt in dem Grab. Nach 1989 erhielt Horst Dautert ein dauerhaftes Ruherecht gemäß Gräbergesetz; aufgrund eines Übertragungsfehlers ist der Name auf dem Grabstein fälschlich als „Dantert“ angegeben.
Wie bei Hinrichtungen wegen krimineller Delikte in vielen Familien üblich, lehnte es auch Harry Dauterts Mutter ab, über die damaligen Geschehnisse zu sprechen. Sein Harry Dautert hingegen wandte sich an die DDR-Behörden, die aber kein Interesse an Nachforschungen zeigten.
Quellen (Auswahl):
- Bundesarchiv: Mordregister II, Horst Dautert
- Stadtarchiv Dresden: Standesamt I/II, Erneuerte Sterberegister 1938–1945, Signatur 6.4.25–1.4.2-159, Registernummer Ern. 2724
- Auskünfte und Unterlagen aus Privatbesitz
- Sammlung Gedenkstätte Münchner Platz Dresden: Unterlagen Franz Bänsch (Kopie)
- Für Raub an Bahngut zum Tode verurteilt, in: Freiheitskampf, 6.5.1943
- Volksschädling hingerichtet, in: Freiheitskampf, 3.6.1943
| Name | Horst Dautert |
|---|---|
| Geschlecht | männlich |
| Nationalität | deutsch |
| Opfergruppe | Justizhäftling
Anerkannt gemäß Gräbergesetz § 1 Abs. 2 Nr. 4 |
| Geburtsdatum | 03.08.1920 |
| Todesdatum | 31.05.1943 |
| Bestattungsdatum | 04.06.1943 |
| Friedhof | Johannisfriedhof |
| Grablage | Grabfeld 1E |
| Todesursache | Hinrichtung |
| Todesort | DE, Dresden, Hinrichtungsstätte, Münchner Platz |
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