Afanassij Bordus

Afanassij Bordus, März 1943

Afanassij Bordus, März 1943, entnommen seiner Registrierungskarte als Kriegsgefangener

© Zentralarchiv des Ministeriums für Verteidigung der Russischen Föderation

Grabstein für Afanassij („Alfons“) Bordus und Rudolf Hübner

Grabstein für Afanassij („Alfons“) Bordus und Rudolf Hübner

© StSG/GSMP, Holm Helis, 2025

Afanassij Bordus (1915–1944) stammte aus der Region Odessa und war ukrainischer Nationalität. Als Soldat der sowjetischen Armee geriet er Anfang Mai 1942 bei Feodossija, einer Hafenstadt auf der Krim, in deutsche Kriegsgefangenschaft. Er wurde zunächst dem Stammlager 358 zugeführt – einem Lager der Wehrmacht für sowjetische Kriegsgefangene, das sich in Schytomyr und zeitweise in Berdytschiw in der Ukraine befand. 

Nach zwei Monaten kam er in das Stammlager IV F in Hartmannsdorf nahe Chemnitz, von dort teilte die Lagerleitung ihn einem Arbeitskommando bei der Stuhlfabrik Otto Seifert in Neuhausen (Erzgebirge) zu. Zwischenzeitlich musste er in Brand-Erbisdorf Zwangsarbeit leisten, im September 1943 wurde er an die Stuhlfabrik rücküberstellt.

Ende Januar 1944 floh Afanassij Bordus aus der Gefangenschaft, mutmaßlich tötete er bei der Flucht eine Person. Fest steht, dass ihm ein Mord vorgeworfen wurde und er als sowjetischer Kriegsgefangener von Gestapo oder SS verfolgt wurde – und nicht von der eigentlich zuständigen Wehrmachtjustiz, weil die Wehrmacht sowjetische Kriegsgefangene in der Regel nicht vor ordentliche Wehrmachtgerichte stellte.

Afanassij Bordus starb am 19. März 1944 aus unbekannten Gründen im Dresdner Polizeigefängnis. Die Dresdner Gestapo übermittelte der Verwaltung des Johannisfriedhofs eine Bestattungsverfügung und vier Tage nach seinem Tod wurde Afanassij Bordus im Grabfeld 1E bestattet.

Die Notiz „Mörder, ehem[aliger] Kriegsgefangener“ im Bestattungsbuch veranlasste die sowjetische Besatzungsmacht nach Kriegsende, seine Überreste nicht in eine Gedenk- und Begräbnisanlage für sowjetische Staatsangehörige überführen zu lassen.

Nach 1989/90 wurde sein Grab, in dem auch ein deutsches Hinrichtungsopfer bestattet worden war, unter den Schutz des Gräbergesetzes gestellt.

Quellen (Auswahl): 

  • Arolsen Archives, ITS Digital Archives, Teilbestand 1.2.2.1, Namenverzeichnisse über ein- und ausgegangene Schriftstücke bei der Kriminalpolizeileitstelle Berlin / 12101412
  • Zentralarchiv des Ministeriums für Verteidigung der Russischen Föderation, Personalkarte I

Name Afanassij Bordus
NamensvariantenAlfons
Geschlechtmännlich
Nationalitätukrainisch
OpfergruppePolizeihäftling
Anerkannt gemäß Gräbergesetz
§ 1 Abs. 2 Nr. 4
Geburtsdatum15.04.1915
Todesdatum19.03.1944
Bestattungsdatum23.03.1944
FriedhofJohannisfriedhof
GrablageGrabfeld 1E
Todesursacheunbekannt
TodesortDE, Dresden, Polizeigefängnis, Schießgasse 7

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