Gedenk- und Begräbnisanlage „Dem Gedenken tschechoslowakischer und polnischer Widerstandskämpfer 1933–1945“ im Grabfeld 3I (1976)
1976 wurde in exponierter Lage bei der Wallot-Kapelle eine Gedenk- und Begräbnisanlage mit einer Namenswand auf einer Rasenfläche eingerichtet, die vorher nicht für Bestattungen genutzt worden war. Die Überreste von über 250 Personen, überwiegend tschechischen Hinrichtungsopfern, wurden aus anderen Grabfeldern hierhin überführt.
Lage des Grabfelds 3I auf dem Johannisfriedhof
Heutige Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Vorgeschichte und Umsetzung
Erste Überlegungen, die von der Stadt Dresden gepflegten Gräber nichtdeutscher Hinrichtungsopfer in ein „neu zu errichtendes Gemeinschaftsgrab“ zu verlegen, reichen bis zum Beginn der 1950er-Jahre zurück. Die Verantwortlichen verwarfen damals diese Option, weil die Gräber in der Regel mehrfach belegt waren und der Grad der Verwesung der Leichname „eine Identifizierung nicht mehr möglich“ mache. Zudem lägen „auch Deutsche mit in den Gräbern“. [1]Besichtigung verstreuter Gräber polnischer und tschechoslowakischer Angehöriger zwecks Prüfung der Zusammenziehung zu einem Gemeinschaftsgrab, Oktober 1951, Stadtarchiv Dresden, 9.1.14, Nr. 783, Bd. 4, Bl. 25. Wegen dieser Schwierigkeiten entschied die Friedhofsverwaltung Ende der 1960er-Jahre auch, „Exhumierungen von ausländischen Widerstandskämpfern“ zwecks Überführung auf auswärtige Friedhöfe künftig nicht mehr zuzulassen. [2]Verwaltung Johannisfriedhof an den Rat der Stadt Dresden, VdN-Betreuungsstelle, 27.5.1968, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen.
Wenige Jahre später stand diese Entscheidung wieder infrage. Über das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR erreichte den Rat der Stadt Dresden Anfang 1974 eine Beschwerde des Český svaz protifašistických bojovníků (Tschechoslowakischer Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, ČSPB). Angehörige von Hinrichtungsopfern hatten sich an den Verband gewandt. Sie berichteten über ihre Schwierigkeiten, Gräber in den Grabfeldern 1E und 1F besuchen zu können, da die Umgebung der Gräber wegen der Aufgabe von Grabstellen stark verwildert war. Stadt und Friedhofsverwaltung entschieden sich nun – vorbehaltlich der Zustimmung tschechoslowakischer und polnischer Stellen – zur Umbettung in eine neue Gemeinschaftsanlage für Hinrichtungsopfer aus der Tschechoslowakei und aus Polen. Tatsächlich handelte es sich ausschließlich um tschechoslowakische Hinrichtungsopfer, von denen ein Teil jedoch fälschlicherweise als polnisch identifiziert worden war.
Maßgeblich für diesen Entschluss waren Kostengründe – vor allem die jährlichen Pflegekosten bei einer Erhaltung der Einzelgräber – sowie die fehlenden technischen und personellen Voraussetzungen, das Umfeld der Gräber zu verbessern. Zudem hätten über hundert Steine von Gräbern Hingerichteter neu gesetzt oder die Schrift hätte erneuert werden müssen. Auf dem „Ehrenhain“ für die Luftkriegstoten auf dem Johannisfriedhof waren aus ähnlichen Erwägungen heraus bereits Anfang der 1970er-Jahre die Einzelgrabsteine zugunsten einer Rasenfläche abgetragen worden. Die Entscheidung für die beiden Gemeinschaftsanlagen auf dem Johannisfriedhof reiht sich ein in zeitgleiche Rekonstruktionen auf dem Heidefriedhof und dem Sowjetischen Ehrenfriedhof. Ziel war es einerseits, den „gestalterischen Eindruck“ zu verbessern und andererseits zugleich Grabpflegekosten einzusparen. [3]G. Kretzschmar/K. Klötzler, Neue Wege der Friedhofsgestaltung und -unterhaltung in Dresden am Beispiel des Heidefriedhofes und der Rekonstruktion des Sowjetischen Ehrenfriedhofes, in: Landschaftsarchitektur 7 (1978), H. 3, S. 71–76, hier S. 71.
In die Planungen war die tschechoslowakische Botschaft eingebunden, die eine Liste ihrer umzubettenden Staatsangehörigen erhielt. Bei einer Begehung stimmte der tschechoslowakische Generalkonsul dem geplanten Standort im Grabfeld 3I zu. Polnische Stellen waren offenbar nicht involviert.
Ende März 1976 ließ die Friedhofsverwaltung – über Aushebungslisten rekonstruierbar – die Überreste von 257 Frauen und Männern ausheben und in das Grabfeld 3I überführen. Dort wurden die Gebeine auf fünf Särge verteilt und in einer Länge von rund drei Metern wieder beigesetzt. Die Aushebungen fanden aus den Grabfeldern 1E, 1F und 4I sowie aus verstreuten Gräbern von Hinrichtungsopfern in weiteren Grabfeldern statt. Die im Grabfeld 5F bestatteten Hinrichtungsopfer hingegen blieben dort liegen.
Aufgrund falscher Zuweisungen der Nationalitäten unterliefen bei den Aushebungen anhand vorbereiteter Listen weitere Fehler. So verblieben in den Gräbern dreißig Hinrichtungsopfer, die fälschlicherweise für Deutsche gehalten wurden. Drei 1949 in die sowjetische Gedenk- und Begräbnisanlage überführte tschechische Hinrichtungsopfer verblieben ebenfalls dort. Dagegen wurden Alexandar Gjurić – ein früherer tschechoslowakischer Staatsangehöriger serbischer Nationalität – und Roman Matvejov – ein staatenloser Russe, der in der Tschechoslowakei gelebt hatte – nun von dort in das Grabfeld 3I überführt. Außerdem wurden sechs Hinrichtungsopfer deutscher Nationalität überführt, die für tschechische oder polnische Opfer gehalten wurden – so der aus Lwiw (deutsch Lemberg) gebürtige Franz Kirschinger. Unter den in das Grabfeld 3I Überführten waren zudem die Überreste von elf Frauen und Männern, die nicht zur Gruppe der Justizhäftlinge gehörten, darunter zwei KZ-Häftlinge, die als Tschechinnen galten. Ausweislich der Aushebungslisten wurden zudem aus unbekannten Gründen Gebeine von Hinrichtungsopfern in den mehrfach belegten Gräbern belassen, deren Namen jedoch auf der Gedenkwand eingraviert. Aus dem Grabfeld 5F fanden hingegen gar keine Exhumierungen statt. Die zuständige Stelle bei der Stadt Dresden war sich der Fehleranfälligkeit der eigenen Arbeit bewusst. Es könne „keine Garantie für die richtige Zuordnung aller Bestatteten zu den Nationalitäten und die richtige Schreibweise der Namen übernommen werden […] zumal manche Namen auch eingedeutscht worden sind“. [4]VEB Bestattungseinrichtungen, Klötzler, 23.4.1976, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs,<strong> </strong>E.1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen.
Die Angehörigen der Hinrichtungsopfer wurden über die Umbettungen, die mehrere Monate vor der Einrichtung und Einweihung der Anlage im Grabfeld 3I stattfanden, nicht informiert. Briefe von Angehörigen an die Friedhofsverwaltung, so des Sohnes von Josef Strnad und der Tochter von Miloň Micka, zeigen deren Verzweiflung und Enttäuschung.
Ich bin jedes Jahr auf das Grab meines Vaters gefahren […]. Jeder Besuch dieses Grabes hat mich seelisch sehr zerstreut, und darum hat mir der Arzt bis aufs nächste diese Besuche auf dem Grab meines Vaters verboten. Ich konnte das Grab meines Vaters erst wieder in diesem Mai […] besuchen. Bei diesem Besuch habe ich zu meiner Überraschung festgestellt, dass das Grab meines Vaters liquidiert ist, und auch alle Gräber von den hingerichteten Tschechen waren nicht mehr da. Aus Ihrer Handlung geht hervor, dass Ihr diese Gräber aufs weitere nicht erhalten wolltet. Warum habt Ihr […] den Angehörigen nicht eine Nachricht durch den Antifaschistenverband oder durch das Außenministerium oder durch unsere Botschaft gegeben […].
Josef Strnad junior an die die Friedhofsverwaltung, 19.5.1976 (Auszug) © privat
Auf ihrem Friedhof war im Jahr 1943 den 20. Oktober in der Abteilung A, Flügel F 3, Reihe 6 mein Vater Miloň Micka begraben. Nach dem Krieg haben wir das Grab regelmäßig besucht. Auf unserer Botschaft in Berlin wurde mir gesagt, daß diese Gräber ein für allemal vorbezahlt wurden. Aber auf einmal habe ich bei meinem letzten Besuch den 22. Mai 1976 festgestellt, dass alle diese Gräber liquidiert waren. Ich bitte um die Erklärung, warum das geschehen ist und wo die Überreste aufbewahrt sind.
Svatava Prachařová-Micková an die Friedhofsverwaltung, Juni 1976 (Auszug) © Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs
Gestaltung und Einweihung
Im Zentrum der massiven Anlage steht eine Kalksteinmauer, die aus elf Teilstücken zusammengesetzt ist. Im linken äußeren Teilstück ist unter dem Logo der Fédération Internationale des Résistants (FIR, Internationale Vereinigung der Widerstandskämpfer) die Inschrift „Dem Gedenken tschechoslowakischer und polnischer Widerstandskämpfer 1933–1945“ eingraviert. Das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, das dem kommunistisch dominierten Dachverband angehörte, erhoffte sich durch die Größe und Internationalität der FIR mit Mitgliedern aus Ost und West wohl eine Aufwertung der Anlage. Die Flammen des FIR-Logos werden oberhalb der Namenswand als Steinornament wiederholt.
Die übrigen zehn Teilstücke enthalten 272 Namen in alphabetischer Reihenfolge. Offiziellen Angaben zufolge waren „176 tschechoslowakische und 95 polnische Antifaschisten“ hierhin umgebettet worden. Die Abweichung um einen Namen erklärt sich aus dem nachträglich – und außerhalb der alphabetischen Reihenfolge – hinzugefügten Namen des vermeintlichen Deutschen Karel Brunner, der nach einer Intervention von Angehörigen nachträglich eingraviert wurde. Die Namen der vermeintlichen polnischen Opfer wurden polonisiert. Zudem fehlt Roman Matvejovs Name, er wurde mit dem auf dem Neuen Katholischen Friedhof bestatteten Vojtěch Matějka verwechselt.
Eine Fläche zum Ablegen von Blumen war ebenfalls Teil der Anlage; auf Wunsch von Angehörigen wurde sie nachträglich in die Gestaltung mit aufgenommen. Der Ort der Bestattungen ist bis heute nicht gekennzeichnet.
Die Anlage wurde am 11. November 1976 feierlich eingeweiht. Die Feierlichkeiten waren zugleich der Auftakt eines zweitägigen Symposiums, das das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR mit Historikern aus der DDR und der ČSSR in den folgenden beiden Tagen veranstaltete. Als Redner traten der stellvertretende Dresdner Oberbürgermeister Werner Queißner auf, ebenso Jerzy Stoberski für den Związek Bojowników o Wolność i Demokrację (ZBoWiD, Verband der Kämpfer für Freiheit und Demokratie) und Antonín Faltys, der die Abteilung für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der KSČ in Prag leitete. Kränze legten unter anderem der Erste Sekretär der Botschaft der ČSSR in Berlin, Václav Solfránek, und der Generalkonsul der Volksrepublik Polen, Jerzy Wierzbicki, nieder. Die Redner benannten das in Dresden begangene Unrecht, lobten den heroischen Widerstand dagegen und hoben als gemeinsamen Bezugsrahmen die Solidarität der sozialistischen Staatengemeinschaft und der Arbeiterklasse hervor.
Deutsche und tschechische Presse berichteten über die Weihestunde, so die Wochenzeitung „Hlas revoluce“ (Die Stimme der Revolution) des Československý svaz protifašistických bojovníků (ČSSPB, Tschechoslowakischer Verband der Freiheitskämpfer). Ein Foto von der Einweihung gelangte auf das Titelbild einer Ausgabe der Zeitschrift „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“, die das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR herausgab.
Gedenkfeier in Dresden
In Dresden in der DDR wurde am 11. November auf dem Johannisfriedhof ein Denkmal für 271 ermordete tschechoslowakische und polnische Bürger enthüllt, die von nationalsozialistischen Gerichten zum Tode verurteilt und hingerichtet worden waren.
An der Gedenkfeier nahmen neben einer großen Zahl von Einwohnern Dresdens sowie Vertretern des Landkreises, der Stadt und des Antifaschistischen Komitees auch Verwandte und Freunde aus Tschechien und der Slowakei teil. Anwesend waren der Erste Sekretär der Botschaft der ČSSR in Berlin, Václav Solfránek, und eine Delegation des Föderalen Ausschusses des ČSSPB, die einen Kranz am Denkmal niederlegte. Für Polen waren der Generalkonsul der Volksrepublik Polen, Jerzy Wierzbicki, und eine Delegation des Zentralverbandes des ZBoWiD anwesend.
Am Denkmal sprachen der Erste stellvertretende Oberbürgermeister von Dresden, Dr. Werner Queisser, der Vertreter des ZBoWiD, Jerzy Stoberski, und Dr. Antonín Faltys, Leiter der Abteilung für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der KSČ in Prag, der der DDR-Regierung, dem Antifaschistischen Komitee und den Behörden der Stadt Dresden für die verdienstvolle Errichtung eines würdigen Denkmals dankte, in der sich tiefe internationale Solidarität ausdrücke. Antonín Faltys sagte unter anderem: „Die Opfer des Faschismus waren groß, aber sie waren nicht umsonst. Unsere Völker leben ein Leben in voller Freiheit und bauen in Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und anderen Ländern der sozialistischen Gemeinschaft eine entwickelte sozialistische Gesellschaft auf. Dass die Welt ohne Kriege und in Frieden leben kann, dazu verpflichtet uns das Vermächtnis der gefallenen Kämpfer gegen den Faschismus und der 271 Helden, deren Namen auf dem Denkmal eingraviert sind.Hlas revoluce, 20.11.1976 (Übertragung aus dem Tschechischen)
Die anwesenden Angehörigen tschechischer Hinrichtungsopfer spielten bei diesem politisch-repräsentativen Akt offenbar nur eine Nebenrolle. Eine Aufnahme zeigt die Delegationen mit Kränzen in unmittelbarer Nähe der Anlage und der Redner, die Angehörigen sind weitab am linken äußeren Bildrand zu erkennen.
Im Zuge der Überführungen in das Grabfeld 3I erwogen die Verantwortlichen, weitere gruppenbezogene Exhumierungen und Wiederbeisetzungen vorzunehmen.
Bestattungsbüchern und Aushebungslisten zufolge wurden 19 als polnisch angenommene, überwiegend jüdische KZ-Häftlinge aus dem Grabfeld 5F auf eine kleine Wiese vor dem Grabfeld 2H überführt. Mutmaßlich kamen ihre Gebeine deshalb nicht in das Grabfeld 3I, weil sie den dort bestatteten „antifaschistischen Widerstandskämpfern“ nicht gleichgesetzt werden sollten. Überführt wurden lediglich zwei vermeintlich tschechische KZ-Häftlinge. Allerdings finden sich die Namen der beiden Frauen – im Unterschied zu allen anderen 1976 dort beigesetzten Personen – nicht auf der Gedenkwand.
Aus dem Grabfeld 5F sollten zudem 17 nichtpolnische „Opfer des Faschismus jüdischen Glaubens“ umgebettet werden.[1]VEB Bestattungseinrichtungen an den Verwalter des Johannisfriedhofs, 6.10.1976, Sammlung Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs, E. 1. Ehrenhain Widerstandskämpfer und Angehörige fremder Nationen. Zu der vorgesehenen Begehung zwecks Festlegung einer neuen Ruhestätte auf dem Johannisfriedhof mit dem Vorsitzenden des Verbandes der Jüdischen Gemeinden in der DDR kam es jedoch offenbar nicht.
Die Aushebung der Überreste von über 250 Personen im Jahr 1976 aus den mehrfach belegten Gräbern verletzte die Totenruhe in erheblichem Maß. Zudem verloren die zuvor mit diesen tschechischen Hinrichtungsopfern in einem Grab bestatteten Deutschen dadurch ihren Schutzstatus.
Die Anlage nach 1989/90
Im Zuge der Umsetzung des Gräbergesetzes wurden alle Personen, die auf der Namenswand aufgeführt sind, als Opfer in diesem Grabfeld anerkannt – eine Prüfung ihrer tatsächlichen Überführung fand nicht statt. Der nachträglich auf der Gedenkwand benannte Karel Brunner, der auf Wunsch seiner Angehörigen nicht exhumiert worden war, wurde weder hier noch an seiner Grabstelle im Feld 4I als Opfer anerkannt.
Zugleich geriet die Gedenkwand wegen ihres sanierungsbedürftigen Zustands in den Fokus: Die zuständigen Stellen bemängelten, dass die Anlage nicht als Bestattungsfläche erkennbar sei und für die Gedenkwand zudem die teilweise falsche Namensschreibweise und fehlenden Lebensdaten. Ende der 1990er-Jahre stand auch die Abtragung der Namenswand zur Diskussion, aber keine dieser Überlegungen wurde umgesetzt.











