Franz Kirschinger

Franz Kirschinger, 1943

© Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz

Franz Kirschinger (1921–1943) wurde als Sohn eines Bäckers in Lemberg (heute Lwiw, Ukraine) geboren, das damals zu Polen gehörte. Dort wuchs er zusammen mit einem jüngeren Bruder auf. Nach dem Besuch einer polnischen Volksschule absolvierte Franz Kirschinger eine Fleischerlehre, die er jedoch nicht abschloss. Seine Eltern Stephanie und Adam Kirschinger gehörten zur deutschen Minderheit, in der Familie wurde jedoch überwiegend Polnisch gesprochen. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Lemberg als Teil des Distrikts Galizien zunächst von der Sowjetunion besetzt, nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion vom Deutschen Reich als Teil des Generalgouvernements. Beide Eltern wurden als „Volksdeutsche“ gemäß der Deutschen Volksliste anerkannt. 

Im Frühjahr 1942 meldete sich der inzwischen 20-jährige Franz Kirschinger freiwillig zur Arbeitsvermittlung nach Deutschland. Nachdem er in Dresden zum Dreher umgeschult worden war, wurde er im Mai 1942 zunächst dem Reichsbahnausbesserungswerk in Chemnitz, dann der dort ansässigen Eisengießerei G. Krautheim AG zugeteilt. Untergebracht war er in einem Lager für ukrainische Zwangsarbeitskräfte in einer Gaststätte. Wegen einer Handverletzung nahm er seine Arbeit jedoch nicht auf, sondern meldete sich krank – ohne Krankengeld zu erhalten. Bis zu seiner Verhaftung Anfang August 1942 ernährte er sich mithilfe von Taschendiebstählen, bei denen er Bargeld und Lebensmittelkarten an sich nahm. Das Erbeutete behielt er zum Teil für sich und lud zudem zwei deutsche Frauen, mit denen er liiert war, zum Essen ein und gab ihnen auch Marken weiter. 

Anfang Februar 1942 verurteilte das Sondergericht Chemnitz Franz Kirschinger wegen Taschendiebstahls in mindestens 40 Fällen, bei denen er etwa 300 Reichsmark erbeutet hatte, trotz strafmildernder Umstände als „Volksschädling“ und „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ zum Tode. Er habe die Kriegsumstände ausgenutzt und die Bevölkerung in Unruhe versetzt. Als strafmildernd benannten die Richter seine bisherige Straflosigkeit, den kurzen Tatzeitraum, das jugendliche Alter, die Unkenntnis über eine mögliche Todesstrafe bei Taschendiebstählen, den geringen Schaden für die Betroffenen sowie die geistige Unreife Kirschingers, der das erste Mal von zu Hause weg und in schlechte Gesellschaft geraten sei. Ebenfalls positiv bewertete das Gericht den von Kirschinger gestellten Antrag auf Aufnahme in die Waffen-SS. 

Im Rahmen des Gnadenverfahrens plädierte die Staatsanwaltschaft für die Umwandlung des Todesurteils in eine zehnjährige Zuchthausstrafe und Sicherungsverwahrung, wobei sie ebenfalls die Unreife und Jugendlichkeit Kirschingers betonte sowie seine Unkenntnis über die Strafwürdigkeit seines Tuns. Kirschinger, der nach dem Todesurteil nach Dresden überführt worden war, bat – ebenso wie sein Pflichtverteidiger – vergeblich um Gnade.

In einem kurz vor seiner Hinrichtung am 9. März 1943 in polnischer Sprache verfassten Abschiedsbrief bat er seine Eltern, sein Grab zu erwerben und Kerzen zur Erinnerung an ihn zu entzünden. Zum theoretisch möglichen Erwerb eines Grabes in Dresden kam es jedoch nicht. Franz Kirschinger wurde am 13. März 1943 zusammen mit einem tschechischen und einem ukrainischen Hinrichtungsopfer in einem Grab im Feld 4I bestattet. Da er fälschlich als Tscheche identifiziert wurde, wurde sein Leichnam 1976 in die Gedenkanlage im Grabfeld 3I überführt, wobei sein Name auf der Gedenkwand zu „Kirschinger, František“ tschechisiert wurde.

Quellen (Auswahl):

  • Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz: 30149, Nr. 804

Name Franz Kirschinger
Geschlechtmännlich
Nationalitätdeutsch
OpfergruppeJustizhäftling
Anerkannt gemäß Gräbergesetz
§ 1 Abs. 2 Nr. 4
Geburtsdatum06.08.1921
Todesdatum09.03.1943
Bestattungsdatum13.03.1943
FriedhofJohannisfriedhof
GrablageGrabfeld 4I
Exhumiert und innerhalb des Friedhofs überführt nach
Grabfeld 3I (1976)
TodesursacheHinrichtung
TodesortDE, Dresden, Hinrichtungsstätte, Münchner Platz

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