Die Kindergrabanlagen in den Grabfeldern 3A und 5I
In den Kindergrabanlagen wurden zwischen 1943 und 1945 über dreißig Säuglinge und Kinder von Zwangsarbeiter:innen beigesetzt. Lediglich das Grab des französisches Kleinkinds Jeanne Roux, mutmaßlich Tochter einer Zwangsarbeiterin, im Grabfeld 5I besteht heute noch. Beide Anlagen werden heute nicht mehr für Bestattungen genutzt.
Heutige Lage des Grabfelds 3A auf dem Johannisfriedhof
Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Lage des Grabfelds 5I auf dem Johannisfriedhof
Belegung mit Opfern von Gewalt und Krieg, sichtbare Gräber und Gedenkzeichen
Belegung der Grabfelder
Auf dem Johannisfriedhof existieren in den Grabfeldern 3A und 5I Anlagen, in denen nur Kinder beigesetzt wurden. Beide werden heute nicht mehr für Bestattungen genutzt.
In der Kindergrabanlage im Grabfeld 3A bestattete die Friedhofsverwaltung in den Jahren 1943 und 1944 rund dreißig Säuglinge und Kinder von Zwangsarbeiter:innen osteuropäischer Herkunft. Der Leichnam der zwei Monate alten Russin Valeria Mitusowa wurde im April 1944, der des Polen Henryk Kosiak im Spätsommer 1944 hier bestattet. Henryk Kosiak wurde sieben Monate alt. Weitere Säuglinge und Kinder wurden seit März 1945 in der Anlage im Grabfeld 5I bestattet. Nur die bei ihrem Tod zweijährige Französin Jeanne Roux war nicht osteuropäischer Herkunft. Dass ihre Mutter Zwangsarbeiterin war, kann wegen fehlender Unterlagen nur vermutet werden.
Die Grabfelder in der SBZ/DDR
Bei der Errichtung einer Gedenk- und Begräbnisanlage für sowjetische Staatsangehörige im Grabfeld 5Ka im Jahr 1949 wurden lediglich die Überreste von Wladimir Awramenko dorthin überführt, möglicherweise waren weitere bestattete Kinder nicht als „sowjetisch“ identifiziert worden. Ihre Namen fehlen auch in den Verzeichnissen, die die Friedhofsverwaltung über zu pflegende Gräber von Toten der alliierten Siegermächte und aus vormals von Deutschland besetzten Ländern anlegte.
Im Zuge von Verschönerungsarbeiten im Umfeld der Gedenk- und Begräbnisanlage für die Opfer von Polizeigewalt im Keglerheim im selben Grabfeld ebnete die Friedhofsverwaltung 1973 sieben Kindergräber in Familienbesitz ein. Die Gräber der Zwangsarbeiter:innen-Kinder waren zu diesem Zeitpunkt mutmaßlich alle nicht mehr sichtbar. Heute rufen nur noch vereinzelte Gräber und Grabsteine die Existenz der Kindergrabanlage ins Gedächtnis, an die Säuglinge und Kinder der Zwangsarbeiter:innen erinnert nichts mehr.
Das Grab von Jeanne Roux in der Kindergrabanlage im Grabfeld 5I, deren Mutter – mutmaßlich – eine Zwangsarbeiterin war, wurde in der DDR nicht abgetragen, sondern als Grab einer Staatsangehörigen französischer Nationalität gepflegt.
Die Grabfelder nach 1989/90
Das Grab von Jeanne Roux in der Kindergrabanlage im Grabfeld 5I ist auf dem Friedhof das einzige erhaltene gebliebene Einzelgrab eines Kindes, dessen Mutter – mutmaßlich – eine Zwangsarbeiterin war. Es wurde in der DDR nicht abgetragen, sondern als Grab einer Staatsangehörigen französischer Nationalität gepflegt. Nach 1989/90 wurde es nach dem Gräbergesetz anerkannt, es ist jedoch nicht namentlich gekennzeichnet.



