Über die Datenbank
Die Datenbank basiert auf Namen von bestatteten Personen, die ein dauerndes Ruherecht nach dem Gräbergesetz besitzen. Die Datenbank enthält neben Informationen zur Person auch Angaben zum Bestattungsort.
Die Angaben beruhen auf Listen der nach dem Gräbergesetz anerkannten Gräber, die vom Dresdner Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft (Grünflächenamt, GFA) geführt werden. Die Datenbank wurde um weitere Bestattete ergänzt, die als Opfer von Gewalt oder Krieg im Sinne des Gräbergesetzes identifiziert werden konnten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht jedoch nicht. Die Angaben in der Datenbank werden fortlaufend ergänzt und korrigiert.
Die Datenbank gibt auch Auskunft dazu, ob die menschlichen Überreste der Gestorbenen in einem anerkannten Grab mit dauerndem Ruherecht gemäß Gräbergesetz liegen oder ob ein solcher Schutzstatus nicht besteht. Aufgenommen wurden auch Gräber von Personen, die formal Opfer im Sinne des Gräbergesetzes sind, die aber aufgrund ihrer Beisetzung in einem Familiengrab von einer Anerkennung ausgeschlossen sind. Spätere Umbettungen der menschlichen Überreste innerhalb des Friedhofs sowie Überführungen auf andere Friedhöfe sind ebenfalls verzeichnet.
Nicht in jedem Fall konnte die korrekte Namensschreibweise der Bestatteten ermittelt werden. Bei stark abweichenden Schreibweisen werden auch Varianten aufgeführt. Sofern das Geburtstagsdatum nicht bekannt ist, konnte in manchen Fällen das Lebensalter aus den Bestattungsunterlagen entnommen werden. Sofern bei sowjetischen Staatsangehörigen die Nationalität nicht geklärt werden konnte, vermerkt das Feld bei Nationalität „sowjetisch“.
Das Gräbergesetz ordnet die Opfer insgesamt zehn Gruppen zu, etwa „Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen“ oder „Vertriebene“. Falls ein Grab nach diesem Gesetz anerkannt ist, ist in der Datenbank die Gruppe aufgeführt, der das Grab nach § 1 Abs. 2 Gräbergesetz zugewiesen wurde. Das Gesetz behandelt allerdings einige Gruppen sehr pauschalisierend, insbesondere die Gruppe der „Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen“. Daher wird in diesen und in einigen weiteren Fällen innerhalb der Gruppe weiter differenziert. Falls ein anerkanntes Grab tatsächlich oder mutmaßlich nicht unter das Gräbergesetz fällt, findet sich der Hinweis „Opferstatus fraglich“.
Die zugewiesene Gruppe steht nicht zwangsläufig in einem direkten Zusammenhang mit der Todesursache. So können etwa sowohl Zwangsarbeiter:innen als auch Zivilist:innen durch Bombenangriffe umgekommen sein.
Auf eine Nennung der exakten Grablage wurde verzichtet. In vielen Fällen sind die Gräber nicht gekennzeichnet oder aus anderen Gründen nicht bzw. nicht ohne Hilfe auffindbar.