Suzanne Yvonne Casterman
Suzanne Casterman (1925–1944) war gebürtig aus Quaregnon, einem Vorort der Stadt Mons, in der französisch geprägten Wallonie in Belgien. Im ungewöhnlich frühen Alter von sechzehn Jahren meldete sie sich zum Arbeitseinsatz in Deutschland.
Anfang August 1941 arbeitete Suzanne Casterman zunächst in Balingen (Württemberg) bei der Balinger Trikotwarenfabrik sowie in einer dortigen Schuhfabrik und von Februar 1943 bis Frühjahr 1944 in Stuttgart (Bad Cannstatt) in der Schuhfabrik Haueisen, die ihre Produkte unter dem Namen Mercedes Schuhe vertrieb. Anschließend kehrte sie nach Belgien zurück und war einige Wochen in Namur bei der Anwerbestelle für den Arbeitseinsatz in Deutschland tätig. Anfang Juli 1944 ging sie erneut nach Deutschland, wo sie als Metall-Hilfsarbeiterin in der feinmechanischen Firma von Gerhard Grießbach in Glashütte beschäftigt wurde, die ihre Produktion weitgehend auf Rüstungserfordernisse umgestellt hatte. Schon Anfang September 1944 endete das Arbeitsverhältnis wieder – möglicherweise, weil die Gestapo Suzanne Casterman verhaftete. Es ist nicht bekannt, was ihr vorgeworfen wurde. Möglich ist, dass sie an ihrem Arbeitsplatz in Glashütte das NS-Regime kritisiert hatte. Fest steht, dass die inzwischen 18-Jährige am 11. Dezember 1944 im Polizeigefängnis in der Schießgasse starb. Sie soll sich selbst getötet haben.
In Unkenntnis über ihren Tod stellte nach Kriegsende ein sogenanntes Auditorat militaire, das in Belgien für die Verfolgung von Kollaborationsdelikten zuständig war, Nachforschungen über Suzanne Casterman an. 1946 wurde sie in Abwesenheit zum zwanzigjährigen Verlust ihrer bürgerlichen Rechten verurteilt, weil sie freiwillig für die Anwerbestelle gearbeitet hatte. Mit der Aberkennung ihrer Rechte erhielt sie eine Strafe, die per Gesetz vom 19. September 1945 in Belgien für leichtere Fälle von Kollaboration eingeführt worden war. Tatsächlich hatten die Ermittlungen wenig Belastendes ergeben. Befragte Nachbarn konnten eine prodeutsche Haltung nicht bestätigen. Zur Meldung zum Arbeitseinsatz in Deutschland sollen ihr Vater und ihr Schwager sie gedrängt haben. Im Sommer 1944 soll sie jedoch nicht nach Deutschland zurückgewollt haben. Familienangehörige gehen davon aus, dass sie für den britischen Auslandsgeheimdienst gearbeitet hat.
Die wenigen Quellen machen es nicht möglich, diesen Spuren nachzugehen.
Da Bergungskommandos ihren Leichnam nach Kriegende nicht ausheben konnten, liegt er bis heute im Grabfeld N.
Quellen (Auswahl): Algemeen Rijksarchief / Dienst Archief Oorlogsslachtoffers, Aktenzeichen d120555 (Akte Suzanne Casterman); Archives de l'Etat à Namur, Auditorat Militaire, Akte Suzanne Casterman; Arolsen Archives, ITS Digital Archives, Teilbestände 2.1.4 und 2.2.2
Name | Suzanne Yvonne Casterman |
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Geschlecht | weiblich |
Nationalität | belgisch |
Opfergruppe | Polizeihäftling
Anerkannt gemäß Gräbergesetz § 1 Abs. 2 Nr. 9 |
Geburtsdatum | 14.11.1925 |
Todesdatum | 11.12.1944 |
Bestattungsdatum | 18.12.1944 |
Friedhof | Neuer Katholischer Friedhof |
Grablage | Grabfeld N |
Todesursache | Selbsttötung durch Erhängen |
Todesort | Dresden, Polizeigefängnis, Schießgasse 7 |
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